Glückliches Erbe: Weitsicht zahlt sich aus
Nie zuvor gab es in Deutschland so viel zu erben wie heute: In den kommenden Jahren werden jährlich rund 130 Milliarden Euro vererbt, die Hälfte davon in Form von Immobilieneigentum.
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Nur ein Viertel der Erblasser hinterlegen eine letztwillige Verfügung und regeln die Erbfolge selbst. |
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehr als einen Erben, muss sich die Erbengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit dem Nachlass einigen. Dabei kommt es oft zu Konflikten. Können sich die Erben auf keine Lösung einigen, kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft durch eine "Auseinandersetzungsklage" die Zustimmung der anderen Erben zu einem Teilungsplan erstreiten. Ist das Urteil rechtskräftig, wird der Nachlass - zum Beispiel die Immobilie oder das Grundstück - versteigert. "Der Erlös ist bei einer solchen Veräußerung jedoch meist wesentlich niedriger als bei einem normalen Verkauf", gibt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse zu bedenken.
Bei kluger und rechtzeitiger Planung durch den Erblasser können Erben dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Eine Option ist, die Immobilien per Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der Nachlass wertmäßig verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach dem neuen Erbrecht werden Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr zurückliegt. Pro vorangegangenem Jahr verringert sich der Prozentsatz um zehn Prozent. Eine weitere Option für nahe Verwandte ist die Selbstnutzung der geerbten Immobilie. Die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum bleibt grundsätzlich steuerfrei, wenn es vom Erblasser genutzt wurde, der Erbe mindestens zehn Jahre darin wohnt und die Wohnfläche nicht mehr als 200 Quadratmeter beträgt.
Weitere Informationen unter www.postbank.de.
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