SUCHE
Qualitativ hochwertige Berufsbekleidung. Große Auswahl an Sicherheitsstiefeln sowie Artikel für Gehörschutz.
Werkstattausrüstung mit Work Discount - Elektrowerkzeuge, Handwerkzeug (Zangen, Schraubendreher).
Kaufberatung Bohr- und Meisselhammer
Akku-Bohrschrauber TEST
Stellenanzeigen.de

Neue Akkugeräte von Ryobi

Ryobi, Hersteller von Elektrowerkzeugen, hat eine neue Reihe unterschiedlicher Akkugeräte für Beruf und Freizeit entwickelt, die sich TEK4 nennt.

Die Akkugeräte wurden auf der Basis eines kompakten und zugleich kraftvollen 4 Volt-Lithium-Ionen-Akkus entwickelt. Ein Akkuschrauber und eine Akkuschere sind ebenso Teil der neuen Serie wie ein Infrarot-Thermometer, ein Bewegungsmelder oder eine gegen Spritzwasser geschützte, digitale Fotokamera und ein aktiver Gehörschutz. Alle Geräte besitzen ein markantes Design mit zahlreichen gummierten, stoß- und schlaggeschützten Flächen und Kanten.

Ryobi zeigt mit TEK4, welche Möglichkeiten die Lithium-Ionen-Akkutechnik auch abseits der herkömmlichen Anwendungen bietet. So kann der Bewegungsmelder beispielsweise Passanten vor Baugruben warnen oder während des Urlaubs als zusätzlicher Einbruchschutz dienen. Dabei verfügt er über eine Reichweite von zehn Metern und bleibt im Dauereinsatz mit einer Akkuladung über zwölf Tage lang aktiv. Als praktisch erweist sich eine elektronische Schlüsselbox, die mit einem stabilen Stahlbügel im Freien befestigt werden kann. In der mit einem Zahlenschloss gesicherten Box können Schlüssel hinterlegt werden. Das macht nicht nur auf Baustellen Sinn. Die Zeiten, in denen ein Schlüssel im Blumentopf oder anderswo versteckt wurde, könnten damit bald vorbei sein. Als Helfer in der Not erweist sich das PowerPack: Hier dient der TEK4-Akku in einem Gehäuse mit USB-Anschluss als Ersatz-Ladegerät für Mobiltelefone oder MP3-Player.


Unterschiedliche Akkugeräte von Ryobifür Beruf und Freizeit

Unterschiedliche Akkugeräte von Ryobi für Beruf und Freizeit

Kommentare zu diesem Artikel:

Für diesen Artikel wurden bisher noch keine Kommentare verfasst.
 Schreiben Sie jetzt den ersten Kommentar zu diesem Artikel!

 Zurück zur Übersicht

 

Seite druckenBookmark Seite empfehlen Leserbrief schreiben