Persönliche Schutzausrüstung
Die persönliche Schutzkleidung ist so auszuwählen, dass sie je nach Arbeitseinsatz der Unfallverhütungsvorschrift BGV D1 entspricht nach deren
Schutzmittel Augenschutz und Schutzkleidung
Persönliches | Schutzwirkung | Bemerkungen | ||||||
Schutzkleidung | elektrischen Strom, Strahlen, Spritzer (Verbrennung) | kein Nylon oder Perlon; | ||||||
Kopfbedeckung | elektrischen Strom, Verbrennung, herabfallende Teile | in vielen Fällen Schutzhelm nach DIN 4840 | ||||||
Arbeitsschuhe | elektrischen Strom, Spritzer, abtropfendes Schweißgut, herabfallende Teile | geeignetes Schuhwerk, möglichst Sicherheitsschuhe nach DIN 4843 | ||||||
Augen- und | Strahlen, Spritzer (Verbrennung) | Augenschutzgeräte mit Gesichtsschutz nach DIN 58213 und 58214; nur genormte Schutzfilter nach DIN 4647 verwenden - Schutzstufe für
| ||||||
Schallschutz | Geräusche mit Pegelwerten von 90 dB(A) und mehr | Schallschutzmittel verwenden, zum Beispiel Gehörschützer | ||||||
Stulpenhandschuhe | elektrischen Strom, Strahlen, Spritzer (Verbrennungen) | ohne Metallteile, möglichst nach DIN 4841 | ||||||


















