Schweiß- und Schneidarbeiten in brandgefährdeten Bereichen
Mit erhöhter Brandgefahr ist in Bereichen zu rechnen, die nicht für Schweiß- und Schneidarbeiten eingerichtet sind.
Brennbare Stoffe können durch
- Schweißflamme
- Funkenflug
- glühende Schlacke
- Sekundärflamme
- Wärmestrahlung
gezündet werden.
Vor Beginn der Schweißarbeiten müssen die örtlichen Verhältnisse - auch angrenzende Räume - auf
- Mauer- und Deckendurchbrüche
- Risse
- Dehnfugen
- Rohrdurchführungen
- Brennbare oder explosive Stoffe
überprüft und vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.
Maßnahmen in brandgefährdeten Bereichen
Vorbeugend: | Nacher: |
| Nach Beendigung der Schweißarbeiten ist der gefährdete Bereich auf Erwärmung und/oder Rauchbildung mehrmals zu kontrollieren (Brandwache).
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