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Schweiß- und Schneidarbeiten in brandgefährdeten Bereichen

Mit erhöhter Brandgefahr ist in Bereichen zu rechnen, die nicht für Schweiß- und Schneidarbeiten eingerichtet sind.

Brennbare Stoffe können durch

  • Schweißflamme
  • Funkenflug
  • glühende Schlacke
  • Sekundärflamme
  • Wärmestrahlung

gezündet werden.

Vor Beginn der Schweißarbeiten müssen die örtlichen Verhältnisse - auch angrenzende Räume - auf

  • Mauer- und Deckendurchbrüche
  • Risse
  • Dehnfugen
  • Rohrdurchführungen
  • Brennbare oder explosive Stoffe

überprüft und vorbeugende Maßnahmen getroffen werden.


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Maßnahmen in brandgefährdeten Bereichen

Vorbeugend:

Nacher:

  • gegebenenfalls schriftliche Erlaubnis einholen
  • Entfernung der Abdeckung der brennbaren Stoffe
  • Abdichten vorhandener Risse, Fugen usw.
  • Löschmittel bereitstellen und Brandwache aufstellen

Nach Beendigung der Schweißarbeiten ist der gefährdete Bereich auf Erwärmung und/oder Rauchbildung mehrmals zu kontrollieren (Brandwache).

 


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