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Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen

Enge Räume im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift VBG 15 sind zum Beispiel:

kleine Kellerräume, Stollen, Rohrleitungen, Schächte, Tanks, Kessel, Behälter, chemische Apparate, Kofferdämme und Doppelbodenzellen in Schiffen


Gefahren bei Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen

In engen Räumen drohen Gefahren

beim Gasschweißen
durch

Anreicherung der Raumluft mit Sauerstoff,
Anreicherung der Raumluft mit Acetylen oder anderen Gasen,
Sauerstoffmangel,
Entstehung von nitrosen Gasen,
Entstehung von Eisenoxid-, Bleioxid- und Zinkrauchen.

beim Lichtbogenschweißen
durch

Wirkung des elektrischen Stroms,
Lichtbogenstrahlung,
Entstehung von Schweißrauchen, Gasen und Dämpfen.

durch Stoffe, etwa Rückstände
von Behälterinhalten,

die brennbar sind und zur Explosion führen können (Benzin, Öl),
die gesundheitsschädliche Gase, Rauche und Dämpfe entwickeln (Beschichtungen, z.B. Farben),
die nicht mehr einwandfrei bestimmt werden können.

 

Überprüfung auf Vergiftungs-, Brand- und Explosionsgefahr unbedingt vornehmen!

Maßnahmen bei Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen


a) Lüftung bzw. Atemschutz, isolierende Unterlage, zugelassene Schweißstromquelle, Beleuchtungseinrichtungen mit höchstens 42 V Spannung;

b) Arbeitsausführung nur unter Aufsicht (für schnelle Hilfe sorgen);

c) Entfernung aller Arbeitsgeräte nach Beendigung der Schweißarbeiten; gegebenenfalls Brandwache.

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