Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen
Enge Räume im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift VBG 15 sind zum Beispiel:
kleine Kellerräume, Stollen, Rohrleitungen, Schächte, Tanks, Kessel, Behälter, chemische Apparate, Kofferdämme und Doppelbodenzellen in Schiffen
Gefahren bei Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen
In engen Räumen drohen Gefahren
beim Gasschweißen | Anreicherung der Raumluft mit Sauerstoff, |
beim Lichtbogenschweißen | Wirkung des elektrischen Stroms, |
durch Stoffe, etwa Rückstände | die brennbar sind und zur Explosion führen können (Benzin, Öl), |
Überprüfung auf Vergiftungs-, Brand- und Explosionsgefahr unbedingt vornehmen!
Maßnahmen bei Schweiß- und Schneidarbeiten in engen Räumen
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a) Lüftung bzw. Atemschutz, isolierende Unterlage, zugelassene Schweißstromquelle, Beleuchtungseinrichtungen mit höchstens 42 V Spannung;
b) Arbeitsausführung nur unter Aufsicht (für schnelle Hilfe sorgen);
c) Entfernung aller Arbeitsgeräte nach Beendigung der Schweißarbeiten; gegebenenfalls Brandwache.



















