Schweiß- und Schneidarbeiten unter erhöhter elektrischer Gefährdung
Schweiß- und Schneidarbeiten werden zum großen Teil unter erhöhter elektrischer Gefährdung ausgeführt. Diese Tatsache findet häufig nicht genügend Beachtung.
Erhöhte elektrische Gefährdung liegt nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV D1 beim Lichtbogenschweißen vor.
a) in engen Räumen mit elektrisch leitfähigen Wandungen, z.B. Kessel, Behälter
b) unter beengten Verhältnissen zwischen oder an elektrisch leitfähigen Teilen, z.B. Fachwerkkonstruktionen
c) bei begrenzter Bewegungsfreiheit auf elektrisch leitfähigen Teilen, Z.B. Maschinengerüsten
d) in nassen oder heissen Räumen, z.B. Großküchen, Badeanstalten
Ein enger Raum im Sinne erhöhter elektrischer Gefährdung beim Lichtbogenschweißen liegt vor, wenn gegenüberliegende elektrisch leitfähige Teile (z.B. Wände, Böden, Roste, Rohre) gleichzeitig berührt werden können oder aufrechtes Stehen unmöglich ist. Dieser Fall ist gegeben, wenn bereits eine Dimension des Raumes (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) weniger als 2 m beträgt.


















