SUCHE
Qualitativ hochwertige Berufsbekleidung. Große Auswahl an Sicherheitsstiefeln sowie Artikel für Gehörschutz.
Werkstattausrüstung mit Work Discount - Elektrowerkzeuge, Handwerkzeug (Zangen, Schraubendreher).
Kaufberatung Bohr- und Meisselhammer
Akkuschrauber Test
Stellenanzeigen.de

Steuer sparen

Wer in diesem Jahr Handwerker beauftragt, sollte gut informiert und vorbereitet sein, denn in der Steuererklärung 2009 können bestimmte Kosten steuermindernd geltend gemacht werden. Darauf weist der Online-Marktplatz MyHammer hin.

Handwerkerrechnungen können teilweise steuermindernd geltend gemacht werden. MyHammer sagt worauf zu achten ist.

Handwerkerrechnungen können teilweise steuermindernd geltend gemacht werden. MyHammer sagt worauf zu achten ist.
Bild: pixelio.de/ger.hardt

Privatpersonen können jährlich bis zu 20 Prozent und maximal 3.000 Euro vom Arbeitslohn aus einer Handwerkerrechnung bei einer Modernisierung oder Renovierung – höchstens aber insgesamt 600 Euro – in der Steuererklärung steuermindernd von der Steuerschuld abziehen. Ob das Streichen und Tapezieren von Wänden, die Renovierung des Badezimmers oder Gartenarbeiten: Die Steuervergünstigung umfasst sämtliche handwerkliche Tätigkeiten, egal ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um einmalige Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten handelt. Wichtig: Die Absetzbarkeit bezieht sich nur auf den Arbeitslohn des Handwerkers und nicht auf Kosten für das Arbeitsmaterial. Die Handwerkerrechnung sollte daher immer genau nach Arbeitslohn, sonstigen Kosten und Mehrwertsteuer aufgeschlüsselt sein. Damit das Finanzamt die Steuerermäßigung gewährt, muss die Rechnung per Überweisung beglichen werden. Nur so ist die Zahlung auf dem Konto des Handwerkers nachweisbar. Kontoauszüge und Überweisungsbelege sollten zur späteren Vorlage bei den Steuerbehörden mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. (js/MyHammer)

 

 Zurück zur Übersicht