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Vertrieb falsch gekennzeichneter Dübel gestoppt – Verwender sollten auf Kennzeichnung laut Zulassung achten

Verwender von zugelassenen Dübeln sollten darauf achten, dass deren Kennzeichnung exakt mit den Vorgaben der jeweiligen Zulassung übereinstimmt. Hierauf weist der Verband der Hersteller von Dübeln und Befestigungstechnik im Fachverband Werkzeugindustrie auf Grund eines aktuellen Falls hin.

Logo: FWI

Nur die zulassungskonforme Kennzeichnung gibt ihnen die Sicherheit, tatsächlich einen zugelassenen Dübel zu verwenden und dies auch gegenüber ihren Kunden nachweisen zu können. Anderenfalls riskieren sie Schadensersatzansprüche und Probleme bei der Bauabnahme.

Im aktuellen Fall hatte ein namhafter Anbieter von Befestigungstechnik über einen Zeitraum von mehreren Wochen Dübel vertrieben, deren Kennzeichnung nicht mit der gültigen Europäischen Zulassung (ETA-08/0071) übereinstimmt. Nach einer Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale gab die Firma nun eine Unterlassungserklärung ab. Der weitere Vertrieb der falsch gekennzeichneten Dübel wurde gestoppt.

Betroffenen Verwendern empfiehlt der Verband, die nicht zulassungskonformen Dübel zu reklamieren.


oben: Kennzeichnung lt. Zulassung ETA-08/0071. unten: Kennzeichnung der verkauften Produkte.

Quelle Artikel, Logo, Grafik und Foto: FWI

 

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