Fünf Garantie-Regeln geben unter anderem AEG, Atlas Copco, Baier-Elektro-Werkzeuge, Bosch, DeWalt, Duss, Eibenstock-Elektrowerkzeuge, Fein, Flex, Hitachi, Mafell, Makita, Metabo und Trumpf ihren Verbrauchern mit auf den Weg.
Bei Einhaltung garantieren die Werkzeughersteller die einwandfreie Qualität ihrer Produkte und übernehmen die Kosten einer Nachbesserung oder den Austausch gegen ein einwandfreies Gerät durch Auswechseln der schadhaften Teile im Falle von Material- und/ oder Herstellungsfehlern innerhalb der Garantiezeit. Die Garantiezeit beträgt bei gewerblicher Nutzung mindestens 12 Monate, bei privater Nutzung 24 Monate. Unter besonderen Voraussetzungen bieten beispielsweise die Hersteller Festool und Metabo auch für Handwerker 24 Monate, Mafell sogar 36 Monate Garantie.
1. Kaufnachweis und Beachtung der Gebrauchsanweisung Zur Geltendmachung des Garantieanspruches ist immer ein maschinell erstellter Originalkaufbeleg vorzulegen. Er muss die komplette Adresse des Händlers, Kaufdatum und Typenbezeichnung des Produktes enthalten. Die Gebrauchsanweisung für das jeweilige Produkt sowie die Sicherheitshinweise müssen beachtet worden sein. Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern können nicht als Garantiefälle anerkannt werden.
2. Richtiger Einsatz der Produkte Die Produkte der Hersteller sind für bestimmte Einsatzzwecke entwickelt und gebaut worden. Bei Nichtbeachtung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs nach Maßgabe der Gebrauchsanweisung, bei zweckentfremdetem Einsatz oder bei Benutzung ungeeigneten Zubehörs besteht kein Garantieanspruch.
3. Wartungs- und Reinigungsarbeiten Eine regelmäßige Wartung und Reinigung der Produkte gemäß den Bestimmungen der Gebrauchsanweisung ist unabdingbar. Bei Eingriff durch Dritte (Öffnen der Maschine) erlischt jeder Garantieanspruch. Wartungs- und Reinigungsarbeiten können aufgrund einer Garantie nicht beansprucht werden.
4. Original-Ersatzteile Es ist sicherzustellen, dass nur Original-Ersatzteile und Original-Zubehör verwendet werden. Beim Einsatz von Nicht-Originalteilen sind Folgeschäden und erhöhte Unfallgefahr nicht auszuschließen. Der Hersteller haftet für derartige Schäden nicht. Demontierte, teilweise demontierte und mit Fremdteilen reparierte Geräte sind von der Garantieleistung ausgeschlossen.
5. Verschleißteile Bestimmte Bauteile unterliegen einem gebrauchsbedingten Verschleiß beziehungsweise einer normalen Abnutzung. Zu diesen Bauteilen zählen zum Beispiel Kohlebürsten, Kugellager, Schalter, Netzanschluss-Kabel, Dichtungen. Diese Verschleißteile sind nicht Gegenstand der Garantie.
Zu weiteren Informationen wird auf die Garantieerklärung der einzelnen Hersteller verwiesen.
Hinweis! Der Verbraucher – egal ob Handwerker oder Privatperson – hat gesetzliche Sachmängelansprüche, die durch eine Garantie nicht eingeschränkt werden.