Hallo,
ich bin inzwischen ein genervter Bauherr. Wir planen ein Ausbauhaus zu bauen, ein fertiger Plan für den Haustyp besteht, es werden alle Vorschriften des §34 Baugesetzbuch eingehalten, aber unser Landratsamt in Würzburg schafft es nicht einen solchen Plan, der schon zigfach genehmigt wurde zu genehmigen. Inzwischen warte ich schon fast ein Viertel Jahr auf den Plan. Ich habe schon einige Male im Landratsamt angerufen und wurde immer wieder vertröstet.
Kennt jemand eine effektive Möglichkeit den "Landratsamt Schnarchnasen" Feuer unterm Hintern zu machen und die aus ihrem Büroschlaf zu erwecken???
mein Vorschlag waere, Sie sprechen mal mit dem Vorgesetzten ? bzw mit dem juristischen Staatsbeamten des Landratsamtes ( der fuer das Bauwesen zustaendig ist ).
Oder Sie schauen mal nach, auf welchen Veranstaltungen sich der Landrat herumtreibt und suchen auf der Veranstaltung seine Naehe und sprechen ihn small-talk-mäßig darauf an ( wobei ich natuerlich nicht weiss, inwieweit er in die laufenden Geschaefte des Landratsamtes eingreift : manche Landraete machen das mache mischen sich nicht so ein )
Der Vorgang koennte sich auch beschleunigen lassen, wenn man den oertlichen Landtagsabgeordneten anspricht ?
Man koennte gegenueber dem zustaendigen im Amt behaupten, dass sich die oertliche Presse fuer diesen Amtsschimmel zu interessieren beginnt ....
theoretisch waere es moeglich, nach Ablauf von 3 Monaten seit Antragstellung Untaetigkeitslage gemaess § 75 Verwaltungsgerichtsordnung beim Verwaltungsgericht in Wuerzburg zu erheben - aber das wird effektiv kaum weiterhelfen, weil sicher auch beim Verwaltungsgericht eine Wartezeit bis zum Urteilsspruch vorhanden sein wird - den Prozess wuerde man natuerlich gewinnen, aber es wuerde nicht schneller gehen, bis man bei der Genehmigung waere
man koennte das Landratsamt darauf hinweisen, dass man ueberlegen wird, beim Landgericht Klage wegen Amtspflichtverletzung nach § 839 BGB i verb m Art 34 GG erheben wird - und das man nicht glaubt, dass ein solcher Schaden von der Beamtenhaftpflichtversicherung abgedeckt sein wird....
vielleicht ist Ihnen dadurch ein wenig geholfen ? mich wuerde interessieren, was aus dem Fall geworden ist - wenn Sie mailen ? fischer-muenchen at unicum.de
also ich weiss jetzt nicht genau was sie mit einem ausbauhaus meinen,
allerdings sind für die genehmigung vor allem die vorschriften der bayrischen bauordung massgebend.
es könnte also sein das ein plan der in nrw oder badenwürttenberg problemlos passiert in würzburg zu problemen führt.
sollte der plan den anforderungen der baybo entsprechen und das projekt in einem gebiet mit qualifiziertem bebauungsplan stehen dann gilt das vereinfachte verfahren ,das heisst das man 2 wochen nach palneingabe anfangen kann wenn man nichts anderes gehört hat. Das ist aber ohne gewähr mein unterricht in baurecht liegt schon wieder ne weile zurück.
ansonsten würde ich raten einen architekten in beratender funktion einzubeziehen.