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Berufseinstieg für Geflüchtete (aus der Ukraine) erleichtert

Erstberatungs-Check ukrainische Geflüchtete
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Die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern bieten ab sofort einen Erstberatungs-Check für ukrainische Geflüchtete. Der soll die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Im Rahmen der Kurzberatung nehmen die Kammern

  • Informationen zu Berufsabschlüssen,
  • Arbeitserfahrungen und
  • Sprachkompetenzen auf.

Die Informationen sollen helfen, die Qualifikation der Geflüchteten einzuordnen, damit sich diese gezielter bewerben können. Außerdem soll er Arbeitsagenturen und Jobcenter bei der Arbeitsvermittlung unterstützen.

Schnelle, unkomplizierte Hilfe

„Wir wollen den Geflüchteten schnell und unkompliziert helfen. Dafür können wir auf etablierte und gut funktionierende Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs in allen Regionen Deutschlands aufsetzen“, sagt Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). „Der Erst-Check ist eine neue Service-Leistung, die eine gute Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten unterstützt.“

Handwerker dringend gesucht

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erläutert: „Mit dem Erst-Check-Dokument können Handwerksbetriebe einen ersten Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber aus der Ukraine ausgebildet wurden und berufliche Erfahrungen erworben haben. Qualifiziertes Personal wird im Handwerk händeringend gesucht.“ Eine Beratung könne dabei helfen, dass sich Geflüchteten schneller in die Betriebe integrierten. Der Erst-Check nütze somit Betrieben und Geflüchteten.

Erwerbstätigkeit ohne Berufsanerkennung

Die meisten IHK- und Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen. Nur wer in sogenannten reglementierten Berufen arbeiten möchte (zum Beispiel Berufe im Gesundheitsbereich) oder sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss dazu das Anerkennungsverfahren beantragen.

Zuwanderung von Fachkräften

Der Erstberatungs-Check ist ein unkomplizierter Weg, Qualifikationen und Berufserfahrungen von Geflüchteten aus der Ukraine für Betriebe sichtbar und transparent zu machen. Das formale Verfahren der Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann bei Bedarf in einem späteren Schritt zur längerfristigen Integration erfolgen.

Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland zuwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.

 

Drei Fragen an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

werkzeugforum.de: Führen Sie den Erst-Check und damit die Einstiegserleichterung generell bei allen Geflüchteten durch oder ausschließlich bei Geflüchteten aus der Ukraine?

DIHK sowie ZDH: Der neue Erstberatungs-Check der Industrie- und Handelskammern sowie der Handwerkskammern ist wegen der aktuellen Situation durch den Ukraine-Krieg ins Leben gerufen worden. Daher ist das Angebot aktuell auch speziell an die geflüchteten Menschen aus der Ukraine gerichtet. Sollte das Beratungsmodell gut angenommen werden und sich in der Praxis bewähren, könnte es bei Bedarf aber auch ausgedehnt werden.

Auf welcher Gesetzesgrundlage kann die Einstellung von Geflüchteten (aus der Ukraine) erfolgen?

Die Europäische Union hat am 3. März 2022 die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Nach den Vorgaben dieser Richtlinie können EU-Mitgliedstaaten Flüchtlingen aus der Ukraine sofortigen humanitären Schutz für zunächst ein Jahr, verlängerbar auf bis zu maximal drei Jahre, gewähren. Diese Richtlinie ist mit § 24 Aufenthaltsgesetz (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Bundesregierung hat entschieden, dass der Arbeitsmarktzugang und damit auch der Zugang zur betrieblichen Ausbildung ohne Einschränkung möglich ist – es bedarf lediglich der Zustimmung der örtlichen Ausländerbehörde. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 31 BeschV ist nicht notwendig. Umfassende Informationen zur Arbeitsmarktintegration von Ukraine-Geflüchteten haben die vier Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft – BDA, BDI, DIHK und ZDH – auf der Webseite der Initiative „Wirtschaft hilft“ zusammengestellt.

Worauf ist bei der Ausgestaltung der Arbeitsverträge zu achten?

Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter gilt deutsches Arbeitsrecht. Der Arbeitgeber sollte sich vor Abschluss des Arbeitsvertrages lediglich die Zustimmung der Ausländerbehörde zur Aufnahme einer Beschäftigung vorlegen lassen. Weitere Sonderregelungen sind nicht zu beachten.

Quelle: IHK, ZDH

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