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Corona-Krise: Soforthilfeprogramm des Landes Baden-Württemberg

Corona Soforthilfeprogramm Baden-Württemberg
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Das Kabinett der Landesregierung Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm beschlossen. Es soll die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei den baden-württembergischen Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abfedern. Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern des Landes übernehmen die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:
• 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend (25.3.2020) ausschließlich online gestellt werden unter www.bw-soforthilfe.de

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Das Beantragungsverfahren läuft ab Mittwochabend, 25.3.2020 in zwei Schritten wie folgt ab:

  • Die Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium online abrufen
  • Die Anträge über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisationen www.bw-soforthilfe.de einreichen. Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

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