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Corona Soforthilfe beantragen

von Josef Schneider

Corona Soforthilfen beantragen

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland (Antragsformular herunterladen), Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Corona Soforthilfen der Bundesländer (Details in Zitaten)

Baden-Württemberg

„Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt…“

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Bayern

„Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind…“

Berlin

„Als Reaktion auf die dynamische Ausbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen unterstützt das Land Berlin die Berliner Wirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen.
1. Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II
Antragstellung ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich
Der Berliner Senat hat Donnerstagabend ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen beschlossen:

  • 5.000 EUR Zuschuss
  • maximal 5 Beschäftigte
  • 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung

Wir arbeiten momentan an der Umsetzung und werden am Freitag, den 27. März 2020, um 12 Uhr die Anträge auf unserer Website zur Verfügung stellen…“

Brandenburg

„Das Sofortprogramm soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten…“

Bremen

„Im Rahmen eines von der Senatorin für Wirtschaft neu aufgelegten Förderprogramms können Unternehmen in Bremen und Bremerhaven, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, Soforthilfen von bis zu 5.000 EUR im vereinfachten Verfahren und bei besonderem Bedarf bis 20.000 EUR erhalten. Die Unterstützung wird als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gewährt.

Aktueller Hinweis: Die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus treffen nahezu alle Betriebe und Selbstständigen im Land Bremen. Dadurch verzeichnen wir eine sehr hohe Nachfrage nach dem Corona-Soforthilfe Programm. Um eine schnellere Hilfestellung für die Betroffenen zu erreichen, wird Antragstellerinnen und Antragstellern ein unbürokratischer Zuschuss von bis zu EUR 5.000 im vereinfachten Verfahren bewilligt, der schnellstmöglich ausgezahlt wird. Die dazu notwendigen Unterlagen sind unter Punkt 10 in dem Antragsformular dargestellt. Eine Bezuschussung eines Liquiditätsbedarfs über EUR 5.000 Euro hinaus, erfolgt aus den oben genannten Gründen zur Zeit nicht. Unterlagen zum Nachweis des Bedarfs über EUR 5.000 sind daher aktuell nicht notwendig. Eine Finanzierung des über EUR 5.000 hinausgehenden Liquiditätsbedarfes wird unter Berücksichtung das von der Bundesregierung angekündigte Bundeszuschussprogrammes im zweiten Schritt geprüft.
Über das weitere Vorgehen werden Sie laufend informiert…“

Hamburg

„Hamburg setzt bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise auf ein breites Spektrum an Instrumenten zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen.
1. Unsere Programme im Rahmen des Hamburger Schutzschirms
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes legt der Hamburger Senat kurzfristig Maßnahmen für einen Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen auf. Folgende Programme werden über die IFB Hamburg umgesetzt:

Zuschussprogramm:
Die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Unbürokratische Zuschüsse für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler aus Hamburg, die infolge der Corona-Epidemie und/oder der diesbezüglich erlassenen Hamburger Corona-Allgemeinverfügungen mittelbar bzw. unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdete Liquiditätsengpässe geraten sind. Der HCS Zuschuss ist nicht rückzahlbar und soll nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt werden. Geplant ist, dass Solo-Selbständige 2.500 Euro und Unternehmen 5.000 bis max. 25.000 Euro erhalten. Zusätzlich wird voraussichtlich auch für die Corona-Soforthilfe des Bundes in Hamburg über die IFB Hamburg abgewickelt.

Darlehensprogramme:
Der Hamburg-Kredit Liquidität (HKL)
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen für Betriebsmittel bis 250 TEUR für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Hamburg, die durch die Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

Die IFB Förderkredite Kultur und Sport
Direkt von der IFB Hamburg vergebene Rettungsdarlehen bis 150 TEUR für Kulturinstitutionen und Sportvereine, die aufgrund der Corona-COVID-19 Krise in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind.

Bitte beachten Sie für alle drei Programme: Die Umsetzung in der IFB Hamburg läuft gegenwärtig auf Hochtouren. Unser Ziel ist es, in Kürze Anträge entgegennehmen zu können, aber es gibt momentan noch keine Antragsformulare. Daher bitten wir Sie um Ihre Geduld. Wir werden die Informationen auf unserer Webseite in den nächsten Tagen ständig aktualisieren. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir vor Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinien und Formulare keine Anträge entgegennehmen können…“

Mecklenburg-Vorpommern

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses. Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich…“

Niedersachsen

„Als eines der ersten Bundesländer ist Niedersachsen mit landeseigenen Corona-Hilfsprogrammen am Start. Sobald der Landtag heute (Mittwoch 25.3.2020) grünes Licht für den Nachtragshaushalt in Höhe von 1,4 Milliarden Euro und die Aufstockung des Kreditrahmens von zwei auf drei Milliarden Euro gegeben hat, können Liquiditätskredite und -zuschüsse bei der niedersächsischen Förderbank (NBank) online beantragt werden. Eine Hausbank ist dafür nicht notwendig.

Das Zuschussprogramm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ richtet sich an gewerbliche Unternehmen (mit bis zu 49 Beschäftigten) und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten. Mit der Förderung soll Unternehmen, freiberuflich Tätigen, Soloselbständige (auch Künstler und Kulturschaffende) geholfen werden, die sich aufgrund der Coronavirus-Krise in einer existentiellen Notlage befinden. Die Zuschüsse sind gestaffelt: bis fünf Beschäftigte: 3.000 Euro, bis zehn Beschäftigte: 5.000 Euro, bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro, bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro. Für dieses Programm sind vorläufig 100 Millionen Euro vorgesehen.

Diese Hilfen stehen auch Startups zur Verfügung, wenn diese jünger als fünf Jahre sind. Das gilt auch wenn diese vor Ausbruch der Corona-Krise noch keine schwarzen Zahlen geschrieben haben. Voraussetzung ist im Kern ein tragfähiges Geschäftsmodell und eine positive Einschätzung der weiteren Unternehmensentwicklung. Für den speziellen Bedarf der Startups sind 5 Millionen Euro reserviert…“

Nordrhein-Westfalen

„Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.

Wir arbeiten an dem elektronischen Antragsverfahren. ​Die Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. März 2020) online gehen. Der Link wird Ihnen hier zur Verfügung gestellt. Bitte haben Sie bis dahin noch ein wenig Geduld…“

Rheinland-Pfalz

„Die Rahmenbedingungen für die „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ des Bundes stehen fest, die Antragsdetails für Rheinland-Pfalz befinden sich aber derzeit noch in der Finalisierung…“

Saarland

„Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.

Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn – wie erwartet – ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.

Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de

Sachsen-Anhalt

„Das Land und die Investitionsbank Sachsen-Anhalt arbeiten mit Hochdruck an den Hilfsprogrammen, welche im Zuge der Corona-Krise dringend erforderlich sind…“

Schleswig-Holstein

„Wir unterstützen Unternehmen in Schleswig-Holstein, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind. Ein Soforthilfeprogramm und ein Mittelstandssicherungsfonds für Unternehmen werden derzeit vorbereitet. Sobald Eckpunkte feststehen, informieren wir Sie umgehend an dieser Stelle. Wir bitten Sie noch um wenige Tage Geduld, bis Sie Anträge einreichen können.

Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen bewährte Liquiditätshilfen über bewährte und an die aktuelle Situation angepasste Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute und der KfW zur Verfügung. Außerdem wurden und werden weitere Unterstützungen auf Bundes- und Landesebene wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld oder Steuererleichterungen auf den Weg gebracht…“

Thüringen

„Der Zuschuss wird Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen zur Bewältigung oder Minderung der besonderen wirtschaftlichen Notlage gewährt, die durch die Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 entstanden ist…“

 

Foto: Steve Buissinne auf Pixabay

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4 Kommentare

Michael L. 17. Juni 2020 - 14:09

Was ist ein betrieblicher Aufwand? Was ist unter betrieblichen Ausgaben gemeint? Wir sind eine Handelsfirma. Unser Vertrieb geht gen Null. Monatlich zahlen wir für Verkaufsförderung im Internet. Dürfen wir mit der Sofort-Hilfe auch Werbung, Suchmaschinenoptimierung oder Marktplatzförderung bezahlen?

Antwort
Richard 20. April 2020 - 19:05

Wer das sich ausgedacht hat, hätte es auch zu Ende denken sollen.. es dürfen keine Versicherung und keine lohnkosten angegeben werden. Auch keine private fest kosten wie Miete, haushalts Geld etc. Dafür muss man die Grundsicherung beantragen, und wer verheiratet ist kackt hier dabei ab. Ähnlich wie Hartz 4 gibt es die komplette Offenbarung. Verdienste von Ehepartnern und Kinder in Ausbildung inklusive.. also… bleibst du auf die Kosten. Und verdienst nix. Die Anträge brauchen auch Ihre Zeit zum ausfüllen.. ähnlich wie eine Steuererklärung. Bin entsetzt von der Durchführung dieser eigentlich super Idee

Antwort
Albrecht 26. März 2020 - 15:29

Das ist unfassbar, wieso bekommt Sachsen nur einen Kredit gewährleitet und keine Soforthilfe, wie alle anderen?

Antwort

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