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Cybersicherheit fürs Handwerk

Für die meisten bleibt alles beim Alten

Cybersicherheit

Eine neue Verordnung zur Cybersicherheit sorgt für Diskussionen im Mittelstand. Doch für die meisten Handwerksbetriebe bleibt der Aufwand gering. Was jetzt wichtig ist – kompakt zusammengefasst.

Cybersicherheitsverordnung (CSVO)

Am 16. April 2025 trat in Baden-Württemberg die neue Cybersicherheitsverordnung (CSVO) in Kraft. Ihr Ziel: IT-Sicherheit in öffentlichen Stellen verbessern. Ursprünglich hatten Handwerksorganisationen Bedenken wegen zusätzlicher Bürokratie. Doch die gute Nachricht lautet:

  • Keine neuen Pflichten für Handwerkskammern und die meisten Betriebe.
  • Es gelten weiterhin bekannte Standards wie die Datenschutz-Grundverordnung und „Stand der Technik“.

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Wann sind Handwerksbetriebe betroffen?

Nur wer im Auftrag öffentlicher Stellen arbeitet und dabei ein konkretes IT-Sicherheitsrisiko darstellt – etwa bei IT-Dienstleistungen oder Systemwartungen – muss möglicherweise zusätzliche Anforderungen erfüllen. Dabei bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt: Dank Gesprächen von Handwerk BW mit dem Innenministerium wurde klargestellt: keine überzogenen Anforderungen für Handwerk und Mittelstand.

Wer sollte jetzt handeln?

  • Betriebe mit IT-Aufträgen für öffentliche Stellen
  • Unternehmen, die IT-Systeme warten oder betreiben
  • Alle, die generell ihre Cybersicherheit überprüfen möchten

Tipp

Den kostenfreien CyberSicherheitsCheck für KMU nutzen – entwickelt mit dem Landeskriminalamt und der Cybersicherheitsagentur.

Weiterführende Links:

Fazit

Handwerker können aufatmen: Zusätzlicher Aufwand durch die neue CSVO bleibt die Ausnahme. Trotzdem lohnt es sich, das eigene IT-Sicherheitsniveau zu überprüfen – einfach und kostenlos.

Quelle: Handwerk BW

Image by JetalProduções from Pixabay

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