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E-Auto Förderung 2020

E-Auto Förderung 2020
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Die Förderung für E-Autos steigt auf bis zu 9.000 Euro je Fahrzeug. Das sieht das Konjunkturprogramm der Bundesregierung vor. Die EU muss noch zustimmen.

Wer ein E-Auto kauft, darf sich freuen. Der Bund möchte seinen Anteil am Umweltbonus verdoppeln. Gestaffelt nach Motorisierung und Netto-Kaufpreis ergibt sich folgende individuelle Förderung:

FahrzeugtypNetto-Listenpreis in €Zuschuss Bund in €Zuschuss Hersteller in €Zuschuss gesamt in €
E-Autobis 40.0006.0003.0009.000
E-Auto40.001 bis 65.0005.0002.5007.500
Wasserstoff-Autobis 40.0006.0003.0009.000
Wasserstoff-Auto40.001 bis 65.0005.0002.5007.500
Plug-in-Hybridbis 40.0004.5002.2506.750
Plug-in-Hybrid40.001 bis 65.0003.7501.8755.625

Die neue Regelung soll ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten und bis Ende 2021 gelten. Die EU-Kommission muss jedoch noch zustimmen. Geplant ist laut SPIEGEL, die höhere Förderung rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden, anzuwenden. Apropos Förderung: Was bisher als „Umweltbonus“ bezeichnet wurde, nennt sich nun „Innovationsprämie“.

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E-Auto Förderung: Unternehmer vs. Privatperson

Unternehmen ziehen die gesamte Innovationsprämie, also maximal 9.000 Euro, vom Nettobetrag ab. Bei privaten Autokäufern verhält es sich ein bisschen anders. Sie ziehen zuerst den Zuschuss des Herstellers vom Nettopreis ab, also maximal minus 3.000 Euro. Auf diese Summe wird dann die Mehrwertsteuer – demnächst 16 Prozent – aufgeschlagen. Von diesem Bruttopreis schließlich geht dann der Zuschuss des Bundes ab.

Kalkulationsbeispiel: Unternehmer kauft E-Auto
Die Mehrwertsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden und ist für das Rechenbeispiel somit irrelevant.

E-Auto, Bruttolistenpreis inklusive Extras 46.400 Euro
entspricht bei 16 % Mehrwertsteuer einem
Nettolistenpreis von 40.000 Euro
minus 3.000 Euro Förderung durch Hersteller
minus 6.000 Euro Innovationsprämie vom Bund
Kaufpreis netto: 31.000 Euro
Gesamtförderung: 9.000 Euro

 

Kalkulationsbeispiel: Privatperson kauft E-Auto

E-Auto, Bruttolistenpreis inklusive Extras 46.400 Euro
entspricht bei 16 % Mehrwertsteuer einem
Nettolistenpreis von 40.000 Euro
minus 3.000 Euro Förderung durch Hersteller
Zwischensumme netto: 37.000 Euro
plus 16 Prozent Mehrwertsteuer (5.920 Euro)
Zwischensumme brutto: 42.920 Euro
minus 6.000 Euro Innovationsprämie vom Bund
Kaufpreis brutto: 36.920 Euro
Gesamtförderung: 9.480 Euro

 

E-Auto Förderung: Welche E-Autos werden gefördert?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) legt regelmäßig fest, welche E-Autos in den Genuß der Förderung kommen. Hierzu veröffentlicht die BAFA eine Liste auf ihrer Webseite. Die komplette aktuelle Liste (Stand: 20.5.2020) mit den entsprechend anerkannten Netto-Listenpreisen können Sie hier herunterladen:
E-Auto – förderfähige Fahrzeuge

(Quelle: BAFA, Alle Angaben ohne Gewähr, Foto: Hyundai)

 

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5 Kommentare

Timo Meier 16. Juni 2020 - 9:54

Habe ich das richtig verstanden, dass auch größere Unternehmen mit einem Mitarbeiterfuhrpark die Innovationsprämie für die Leasingverträge der Mitarbeiterfahrzeuge mit 1%-Regelung voll beantragen können?

Antwort
Josef Schneider 16. Juni 2020 - 14:14

Hallo Timo,

ja, die neue Innovationsprämie soll auch für Leasingverträge gelten. Meist wird sie wohl als Anzahlung in den Vertrag eingerechnet, womit sich die Raten reduzieren. Was die 1%-Regelung betrifft: für reine E-Autos, deren Brutto-Listenpreis unterhalb der 40.000 Euro Marke liegt, ist das mittlerweile eine 0,25%-Regelung. Siehe hierzu auch unser wunderschönes EStG: Einkommensteuergesetz § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 bis 5
Viele Grüße
Josef

Antwort
Oliver Austermann 8. Juni 2020 - 8:27

Was ist denn bei der innovationsprämie ausschlaggebend? Die Zulassung oder der Tag des Kaufvertrages?

Antwort
Josef Schneider 9. Juni 2020 - 12:20

Hallo Oliver,

vielen Dank für Deine Anfrage. Wir haben die Frage an die Pressestelle der BAFA weitergeleitet. Sobald eine Antwort vorliegt, veröffentlichen wir diese.

Herzliche Grüße aus Stuttgart
Josef

Antwort
Josef Schneider 9. Juni 2020 - 14:41

Hier die Antwort der BAFA, die uns eben erreichte. Ich zitiere:

„Die Beschlüsse der Koalition zur befristeten Erhöhung des Umweltbonus werden vom BMWi schnellstmöglich umgesetzt. Dafür muss auch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erneut eingeholt werden. Wir bitten um Verständnis, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Details nennen können. Sobald die Details feststehen, werden wir darüber informieren.“

Antwort

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