Ärzte ohne Grenzen

Home Markewerkzeugforum Ehegatten Tag – 26. Januar

Ehegatten Tag – 26. Januar

Ehegatten Tag
0 Kommentar 0 Ansichten
Jedes Jahr am 26. Januar ist Ehegatten-Tag, Zeit für ein romantisches Abendessen (zuhause natürlich), einen gemeinsamen Filmabend (ebenfalls zuhause) oder einen kleinen Spaziergang zu zweit. Man kann eine Ehepartnerschaft auch pragmatischer sehen. So wie die ARAG-Experten beispielsweise, mit ihren Tipps zum Geld sparen.

Ehegatten Splitting

Ehepaare haben die Wahl, ob sie ihre Einkommen weiterhin getrennt versteuern wollen oder das sogenannte Ehegatten-Splitting wählen. Beim Splitting behandelt das Finanzamt beide Ehepartner steuerlich als ein Steuerpflichtiger und rechnet alle Einkünfte der Eheleute zusammen. Jeder Ehepartner versteuert (fiktiv) die Hälfte des Gesamteinkommens. Dieses Modell lohnt sich, wenn ein Ehepartner ein höheres Einkommen erzielt als der andere. Dann wird der besser verdienende Ehepartner bei der progressiv ansteigenden Besteuerungskurve günstiger eingestuft als vorher. Die Steuerersparnis ist umso größer, je größer der Einkommensunterschied ist. Verdienen beide etwa gleich viel, bietet das Splitting-Verfahren keinen Vorteil.

Wahl der Steuerklassen

Außerdem können Ehegatten, die beide Arbeitslohn beziehen, beim Finanzamt die Steuerklasse wählen:

Angebot
Kärcher Nass-/Trockensauger
Der Nass-/Trockensauger hat einen 30-l-Edelstahlbehälter, einen 2,2 Meter langen Saugschlauch, eine Kabel- und Zubehöraufbewahrung sowie eine Steckdose für Elektrowerkzeuge.

  1. Beide Steuerklasse IV
  2. der Besserverdienende in Steuerklasse III und der geringer Verdienende in Steuerklasse V
  3. beim Ehegatten-Splittings gibt es auch noch die Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor

Die Wahl der Steuerklasse hat lediglich Auswirkungen auf die monatlich vom Arbeitgeber einbehaltene Lohnsteuer.  Die Höhe der Jahressteuerschuld bleibt gleich. Ein Wechsel der Steuerklasse kann man im Laufe eines Jahres grundsätzlich nur einmal, bis spätestens 30. November, beim zuständigen Finanzamt beantragen.

Praxistipp

Die Zusammenveranlagung ist per Gesetz der Regelfall. Man muss also aktiv vom Wahlrecht Gebrauch machen. Andernfalls gilt automatisch die gemeinsame Veranlagung. Von den Vorteilen des Ehegatten-Splittings profitieren Ehegatten bereits im Jahr, in dem sie heiraten. Das Bundesfinanzministeriums hält einen Steuerrechner vor. Mit diesem lässt sich die voraussichtliche Einkommenssteuer und die Auswirkungen des Splittingtarifs ermitteln.

Versicherungen

Bei vielen Versicherungen reicht nach der Heirat eine Police für beide Partner aus, beispielsweise:

  1. Private Haftpflichtversicherung: Hatten hier beide Partner vor der Heirat jeder eine eigene Police, kann man den neueren der beiden Verträge außerordentlich kündigen
  2. Hausratversicherung: Auch hier besteht für den zuletzt abgeschlossenen Vertrag ein außerordentliches Kündigungsrecht. Durch den jetzt größeren Haushalt muss man den verbleibenden Vertrag möglicherweise anpassen.
  3. Rechtsschutzversicherung: Auch hier reicht eine Police für beide Ehepartner aus. Der neuere Vertrag kann man kündigen.
  4. Verkehrsrechtsschutz: Hier muss man prüfen, ob die Police sich auf das Fahrzeug oder den Fahrer bezieht. Bei einer Fahrer-Rechtsschutzpolice ist der Ehepartner zusätzlich mitzuversichern. Bei einer Fahrzeug-Police ändert sich nichts.

Quelle: ARAG
Photo by Romnw on Unsplash

Drehmomentschlüssel-Set
Bis 200 Nm inkl. 1/2 Ratsche, limitierte 160 Jahre Edition im Kunststoffkasten, Made in Germany

Kommentieren

Kontakt

redaktion24 GmbH
Marienbader Weg 33
71067 Sindelfingen
Deutschland

info@redaktion24.de

©2023 redaktion24 GmbH. Alle Rechte vorbehalten.