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Gesichtsvisiere – gesundheitliche und rechtliche Hintergründe

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Während die Maskenpflicht bundesweit gilt, sorgt die Frage, welche Artikel als zulässige Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) gelten, für Verwirrung. Die Entscheidung, was als Maske gilt, liegt bei den einzelnen Bundesländern. Doch wo gelten Face Shields als zulässige Alternative zur Gesichtsmaske und wo nicht?

Dass sich die Aussagen der Landesregierungen hinsichtlich der Face Shields im Verlauf der letzten Wochen mehrmals geändert haben, ist nicht verwunderlich – denn selbst Experten sind sich nicht einig über den Schutzgrad der Plastikscheiben.

So hält das Robert Koch-Institut (RKI) die Visiere nach wie vor nicht für eine ‚gleichwertige Alternative‘ zur herkömmlichen Maske. Grund: Die Plastikscheiben könnten in der Regel maximal nur die direkt auf die Scheibe auftretenden Tröpfchen auffangen, heißt es auf der Website des Institus. Der Virologe und Seuchen-Experte Prof. Alexander Kekulé hat in einem Interview mit dem MDR die Visiere als „genauso gut“ wie Stoffmasken bezeichnet. Zwar könnten sich die Aerosole (Schwebepartikel), etwa wenn eine Person sehr lange an einem Platz sitze, trotzdem in der Luft verteilen, aber die ganz feinen Tröpfchen spielten bei der Infektion keine große Rolle. Dagegen könne es sein, dass sich bei einem Mundschutz, der längere Zeit getragen und feucht werde, eigene Vieren sammelten. Ein Mundschutz müsse daher immer trocken sein.

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Face Shields bestehen aus durchsichtigem, biegsamem Kunststoff und decken das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn ab.

In welchem Bundesland sind Visiere als Alternative erlaubt und wo nicht? (Stand: 08.06.2020)

Baden-Württemberg: Nein

Nach Angaben des Staatsministerium Baden-Württemberg entspricht das Face-Shield nicht den Corona-Vorgaben des Landes und ist lediglich eine Art Spuckschutz. Beim alleinigen Einsatz eines Schutzschildes fehlt eine Filterwirkung der Ausatemluft, wie sie bei Gewebe gegeben ist. Die Alternative Schutzschild ist – wie ein Motorradhelm – als ungeeignet anzusehen.

Bayern: Nein

Laut dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration  stellen Visiere (aus Plastik oder anderem Material) keinen gleichwertigen Ersatz für eine Maske dar.

Berlin: Nein

Die Senatskanzlei des Regierenden Bürgermeister von Berlin weist im Hinblick auf die unterschiedlichen Masken-Arten auf das Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hin, bei dem Schutzvisiere nicht unter die Rubrik Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) fallen.

Brandenburg: Nein

Der Pressesprecher des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz, G. Hesse, hat auf Nachfrage bestätigt, dass Plexiglasvisiere in Brandenburg nicht als MNB ausreichend sind. Selbst hergestellte Masken sowie Schals, Tücher u.ä. sind zugelassen.

Bremen: Nein

Nach Angaben des Gesetzblattes der Freien Hansestadt Bremen vom 24. April 2020 gelte als zulässige Mund-Nasen-Bedeckung ausschließlich „eine textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie; geeignet sind auch Schals, Tücher, Buffs, aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material selbst hergestellte Masken oder Ähnliches“.

Hamburg: Ja

Auf hamburg.de ist seit dem 6. Mai 2020 nachzulesen, dass Schutzvisiere – beispielsweise aus Plexiglas – anstelle einer Schutzmaske getragen werden dürfen.

Hessen: Ja

Seit dem 15.05.2020 sind laut Angaben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration neben Schals und Tüchern auch Gesichtsvisiere als Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern: Nein

Auf Anfrage erklärt der Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landes G. Bauer, dass Visiere nicht als gleichwertige Alternative zur MNB angesehen werden. Dabei stützt er sich auf den Aussagen des RKI sowie des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Niedersachsen: Nein

Vorgeschrieben ist nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus eine Mund-Nasen-Bedeckung, wie sie auch im Bundesland Bremen definiert ist.

Nordrhein-Westfalen: Nein

Die Corona-Schutzverordnung in NRW vom 11. Mai 2020 sieht das Tragen einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch)“ vor. Face Shields gelten demnach nicht als Alternative.

Rheinland-Pfalz: Ja

In Rheinland-Pfalz dürfen seit dem 6. Mai 2020 auch Gesichtsvisiere anstelle der Masken getragen werden.

Saarland: Nein

Bei der Debatte um die Zulässigkeit von Visieren stützt sich das Saarland auf die Aussagen des RKI und sieht Face Shields daher nicht als gleichwertige Alternative zur MNB vor.

Sachsen: Nein

Wie die saarländische Regierung verweist auch die Website sachsen.de auf das RKI und bezeichnet Visiere daher nicht als Ersatz für eine textile Mund-Nasen-Bedeckung.

Sachsen-Anhalt: Nein

In Sachsen-Anhalt ist eine textile Barriere Voraussetzung einer geeigneten Maske, wie zum Beispiel Schals, Tücher oder Buffs aus Baumwolle oder anderem geeigneten Material – Face Shields sind demnach als Alternative unzulässig.

Schleswig-Holstein: Eingeschränkt möglich

Die Landesverordnung von Schleswig-Holstein geht in Hinblick auf die Maskenregelung explizit auf Handwerker ein. So schreibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren auf Nachfrage: „Wie in der Begründung der Landesverordnung aufgeführt, gilt für Personal des (Gesundheits-) Handwerks bei Tätigkeiten am Gesicht der Kundin/des Kunden ein Gesichtsschild bzw. – visier oder eine Schutzbrille ergänzend zu einer Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen.“ Wie ein Pressesprecher des Sozialministeriums bestätigt, werden die Voraussetzung an die besonderen Schutzmaßnahmen nur in dieser Kombination (Maske+Visier) erfüllt. Für Nutzer des ÖPNV gelten andere Regeln: Hier genügen Gesichtsvisiere oder andere durchsichtige Schutzvorrichtungen aus Kunststoff als Mund-Nasen-Bedeckung.

Thüringen: Nein

Den Informationen der Thüringer Landesregierung vom 24. April 2020  zufolge, können „als Mund-Nasen-Bedeckung (…) selbstgenähte oder selbst hergestellte Stoffmasken, Schals, Tücher, Hauben und Kopfmasken sowie sonstige Bedeckungen von Mund und Nase verwendet werden. Die Mund-Nasen-Bedeckung soll eng anliegen und gut sitzen“. Demzufolge sind Face Shields keine gültige Alternative zur Maske.


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