Ab dem 1. Juli 2024 gilt in Deutschland eine erweiterte Lkw-Maut, die nun auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht verpflichtend wird. Wieviel Maut musst du mit deinem Transporter künftig bezahlen?
Bislang waren auf Deutschlands Autobahnen und Bundesstraßen nur Lkw mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen mautpflichtig. Doch ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut bereits für Klein-Lkws über 3,5 Tonnen. Wer ist davon betroffen und welche Ausnahmen gibt es für Handwerker und Wohnmobile?
Handwerkerausnahme
Eine wesentliche Ausnahme in der neuen Mautregelung betrifft Handwerksbetriebe. Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, die der Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen dienen, sind von der Mautpflicht befreit. Diese Ausnahme stellt sicher, dass die neue Regelung Handwerksbetriebe nicht unnötig belastet so dass diese weiterhin flexibel operieren können. Handwerker müssen jedoch ihre Fahrzeuge bei Toll Collect vorab registrieren. Der bürokratische Aufwand hierfür hält sich jedoch in Grenzen.
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Mehr InformationenMaut für Wohnmobile
Auch für Wohnmobile gibt es spezifische Regelungen. Reine Wohnmobile bleiben mautfrei, wenn sie eindeutig als solche erkennbar sind und nicht für den gewerblichen Gütertransport genutzt werden. Für Wohnmobile, die von außen nicht sofort als solche erkennbar sind oder die auf Lkw-Basis umgebaut wurden, empfiehlt sich eine Registrierung als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ bei Toll Collect. Diese Registrierung soll unnötige Kontrollen und Nacherhebungsbescheide vermeiden helfen.
Finanzielle Aspekte und Umweltaspekte
Die Erweiterung der Lkw-Maut soll erhebliche zusätzliche Einnahmen generieren. Die Angaben über deren Höhe sind widersprüchlich. Sie bewegen sich für die kommenden Jahre jedoch im mehrstelligen Milliardenbereich. Diese Einnahmen sind nicht nur für die Instandhaltung und den Ausbau der Straßeninfrastruktur vorgesehen, sondern auch für Investitionen in den Schienenverkehr. Die Bundesregierung plant, die Mittel zu gleichen Teilen in den Ausbau der Bundesfernstraßen und in Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere in den Schienenverkehr, zu investieren.
CO₂-Aufschlag bei Mautgebühr
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Regelung ist die Einführung eines CO₂-Aufschlags ab Dezember 2024. Diese Maßnahme soll Anreize für die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen und somit zur Reduktion von Emissionen beitragen. Die Kopplung der Mautgebühren an den CO₂-Ausstoß der Fahrzeuge ist ein wesentlicher Schritt in Richtung Nachhaltigkeit im Transportsektor.
Auswirkungen auf Transportunternehmen
Für Transportunternehmen bedeutet die Erweiterung der Mautpflicht eine Erhöhung der Betriebskosten. Diese Unternehmen müssen sich auf zusätzliche Ausgaben einstellen, was möglicherweise zu Preisanpassungen im Transportgewerbe führen könnte. Auf der anderen Seite können Unternehmen, die in umweltfreundlichere Fahrzeuge investieren, von Mautvergünstigungen profitieren und so langfristig ihre Betriebskosten senken.
EU-Standard einhalten
Die neuen Regelungen stellen eine Anpassung an europäische Standards dar und sollen die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Transportgewerbes stärken. Gleichzeitig wird durch die zusätzlichen Einnahmen die Finanzierung der Verkehrswege gesichert, was langfristig zu einer besseren Infrastruktur und effizienteren Transportwegen führen kann.
Zusammenfassung: Lkw-Maut in Deutschland, neue Regelungen ab 1. Juli 2024
Aktuelle Regelung:
- Gültigkeit: Für Lkw über 7,5 Tonnen.
- Strecken: Autobahnen und Bundesstraßen.
- Zweck: Finanzierung der Instandhaltung und des Ausbaus der Verkehrswege, sowie Reduzierung von Emissionen durch Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge.
Neue Regelung ab 1. Juli 2024:
- Gültigkeit: Erweiterung auf Lkw ab 3,5 Tonnen.
- Ausnahmen: Fahrzeuge von Handwerkern unter 7,5 Tonnen sowie bestimmte Wohnmobile bleiben von der Mautpflicht befreit.
- Einnahmen: Zusätzliche Einnahmen in Milliardenhöhe erwartet. Im Jahr 2024 werden rund 500 Millionen Euro Mehreinnahmen prognostiziert, in den Folgejahren jeweils rund 1,2 Milliarden Euro.
- CO₂-Aufschlag: Einführung eines zusätzlichen CO₂-Aufschlags ab Dezember 2024.
Hintergründe der Erweiterung:
- Europäische Harmonisierung: Angleichung an Regelungen in anderen EU-Ländern.
- Umweltaspekte: Förderung emissionsarmer Fahrzeuge durch Mautvergünstigungen. Anreiz zur Nutzung umweltfreundlicher Technologien.
- Infrastrukturausbau: Zusätzliche Einnahmen sollen gezielt in den Ausbau und die Wartung der Verkehrswege sowie in Schienenprojekte fließen.
Auswirkungen für Transportunternehmen:
Kosten:
- Erhöhung der Betriebskosten: Transportunternehmen müssen sich auf zusätzliche Ausgaben einstellen.
- Preisanpassungen: Eventuell notwendige Anpassungen der Transportpreise zur Kostendeckung.
Vorteile:
- Investitionen in Infrastruktur: Langfristige Verbesserung der Straßeninfrastruktur kann zu effizienteren Transportwegen führen.
- Umweltfreundliche Fahrzeuge: Unternehmen können durch den Einsatz moderner, umweltfreundlicher Fahrzeuge von Vergünstigungen profitieren.
Spezielle Regelungen und Ausnahmen:
Handwerker:
- Ausnahmebedingungen: Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht befreit, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen verwendet werden.
- Bürokratie: Die Voranmeldung bei Toll Collect ist erforderlich, jedoch als überschaubar beschrieben.
Wohnmobile:
- Mautfreiheit: Wohnmobile über 3,5 Tonnen bleiben grundsätzlich mautfrei, wenn sie eindeutig als Wohnmobile erkennbar sind und ausschließlich zur Personenbeförderung dienen.
- Registrierung: Wohnmobile, die von außen nicht sofort erkennbar sind, sollten sich als „Sonstiges Kfz Wohnmobil“ registrieren lassen, um unnötige Kontrollen und Gebühren zu vermeiden.
Fazit
Die Erweiterung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ab dem 1. Juli 2024 ist ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Verkehrswegefinanzierung und zur Förderung nachhaltiger Transportlösungen. Diese Maßnahme wird nicht nur zusätzliche Einnahmen für den Ausbau und die Wartung der Verkehrswege generieren, sondern auch Anreize für die Nutzung umweltfreundlicher Technologien schaffen. Die speziellen Regelungen und Ausnahmen für Handwerksbetriebe und Wohnmobile tragen dazu bei, dass die Mauterweiterung zielgerichtet und fair umgesetzt wird.
Wie der Spiegel Anfang Juli 2024 berichtete, sind die Einnahmen aus der Lkw-Maut eine wichtige Finanzierungsquelle für den Bund. Sie werden zur Hälfte für die Bundesfernstraßen und zur anderen Hälfte für Mobilitätsmaßnahmen, insbesondere im Schienenverkehr, verwendet. Diese ausgewogene Mittelverwendung soll sicherstellen, dass sowohl die Straßeninfrastruktur als auch der umweltfreundliche Schienenverkehr nachhaltig gefördert werden .
Mauttabelle (> 3,5 – 7,49 t)
Beispiel für CO₂-Emissionsklasse 1
Euro-Schadstoffklasse | Infrastruktur Mautsatz-Anteil (in Cent/km) | Luftverschmutzung Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) | Lärmbelastung Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) | CO₂-Emissionen Mautsatz-Anteil für externe Kosten (in Cent/km) | Mautsatz (in Cent/km) |
---|---|---|---|---|---|
Euro 1 und 0 | 5,2 | 10,2 | 1,4 | 8,0 | 24,8 |
Euro 2 | 5,2 | 9,8 | 1,4 | 8,0 | 24,4 |
Euro 3 | 5,2 | 7,9 | 1,4 | 8,0 | 22,5 |
Euro 4 | 5,2 | 5,5 | 1,4 | 8,0 | 20,1 |
Euro 5/EEV-Klasse 1 | 5,2 | 4,3 | 1,4 | 8,0 | 18,9 |
Euro 6 | 5,2 | 1,1 | 1,4 | 7,4 | 15,1 |
FAQs zur Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen von Toll Collect
1. Gilt die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger?
- Nein, Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 Tonnen oder weniger sind nicht mautpflichtig. Die Mautpflicht betrifft seit dem 1. Juli 2024 nur Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.
2. Sind Fahrzeugkombinationen mautpflichtig?
- Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat.
3. Was müssen Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen seit dem 1. Juli 2024 beachten?
- Diese Fahrzeuge müssen für die Benutzung von Bundesfernstraßen Maut entrichten. Dies betrifft sowohl Solofahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine tzGm von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.
4. Gibt es Ausnahmen für Handwerksfahrzeuge?
- Ja, Handwerksfahrzeuge unter 7,5 Tonnen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Wichtig ist, dass die Fahrzeuge genutzt werden, um Material, Maschinen oder handwerkliche Produkte zu transportieren. Handwerksbetriebe müssen ihre Fahrzeuge bei Toll Collect online registrieren.
5. Welche Arten von OBUs (On-Board Units) stellt Toll Collect zur Verfügung?
- Neben den bewährten DIN-Schacht-OBUs stellt Toll Collect für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen Windshield-OBUs zur Verfügung. Diese OBUs funktionieren identisch und liefern dieselben Ergebnisse.
6. Wie erfolgt die Registrierung bei Toll Collect?
- Um eine OBU nutzen zu können, müssen Unternehmen und ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registriert werden. Nach der Bestätigung der Fahrzeugregistrierung können Termine zum Einbau einer OBU bei einem autorisierten Servicepartner vereinbart werden.
7. Wer übernimmt den Einbau der OBU und wie hoch sind die Kosten?
- Der Einbau der OBU erfolgt durch geschulte Servicepartner. Die Kosten für den Einbau werden von den Servicepartner-Werkstätten festgelegt und hängen von der konkreten Einbausituation im Fahrzeug ab.
8. Können Windshield-OBUs über den Zigarettenanzünder angeschlossen werden?
- Ja, es ist möglich, Windshield-OBUs über den Zigarettenanzünder anzuschließen. Toll Collect empfiehlt jedoch, die OBUs fest zu verkabeln, um eine zuverlässige Verbindung sicherzustellen.
9. Bleiben die bestehenden Mautbefreiungs-Regeln für landwirtschaftliche Fahrzeuge bestehen?
- Ja, die bestehenden Mautbefreiungs-Regeln ändern sich nicht. Übliche Beförderungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie damit verbundene Leerfahrten durch Landwirte für eigene Zwecke bleiben mautbefreit.
10. Wo finden Sie weitere Informationen und Servicepartner für den Einbau einer OBU?
- Weitere Informationen und eine Übersicht der Toll Collect-Servicepartner finden Sie auf der Website von Toll Collect. Hier können Sie auch nach Servicepartnern in Ihrer Region suchen.
Handwerkerausnahme: Liste der Handwerksberufe
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität
Stand: 1. Juli 2024
Lfd. Nr. | Handwerkliche Tätigkeit | HWO/VerA* |
---|---|---|
1 | Änderungsschneider | B2 |
2 | Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs und Klimatechnik | VerA |
3 | Appreteure, Dekateure | B2 |
4 | Asphaltierer (ohne Straßenbau) | B2 |
5 | Augenoptiker | A |
6 | Ausführung einfacher Schuhreparaturen | B2 |
7 | Bäcker | A |
8 | Bautentrocknungsgewerbe | B2 |
9 | Bauwerksabdichter | VerA |
10 | Behälter- und Apparatebauer | A |
11 | Bestatter | B1 |
12 | Beton- und Stahlbetonbauer | VerA |
13 | Betonbohrer und -schneider | B2 |
14 | Bodenleger | B2 |
15 | Bogenmacher | B1 |
16 | Boots- und Schiffbauer | A |
17 | Böttcher | A |
18 | Brauer und Mälzer | B1 |
19 | Brunnenbauer | A |
20 | Buchbinder | B1 |
21 | Büchsenmacher | A |
22 | Bügelanstalten für Herren-Oberbekleidung | B2 |
23 | Bürsten- und Pinselmacher | B2 |
24 | Chirurgiemechaniker | A |
25 | Dachdecker | A |
26 | Daubenhauer | B2 |
27 | Dekorationsnäher (ohne Schaufensterdekoration) | B2 |
28 | Drechsler (Elfenbeinschnitzer und Holzspielzeugmacher) | A |
29 | Edelsteinfasser | VerA |
30 | Edelsteinschleifer und -graveure | B1 |
31 | Einbau von genormten Baufertigteilen (zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen, Regale) | B2 |
32 | Eisenflechter | B2 |
33 | Elektromaschinenbauer | A |
34 | Elektrotechniker | A |
35 | Estrichleger | A |
36 | Fahrzeuglackierer | VerA |
37 | Fahrzeugverwerter | B2 |
38 | Fassadenmonteur | VerA |
39 | Feinoptiker | B1 |
40 | Feinwerkmechaniker | A |
41 | Feuerungs- und Schornsteinbauer | VerA |
42 | Fleckteppichhersteller | B2 |
43 | Fleischer | A |
44 | Fleischzerleger, Ausbeiner | B2 |
45 | Fliesen-, Platten- und Mosaikleger | A |
46 | Fotograf | B1 |
47 | Fotomedienfachmann | VerA |
48 | Friseur | A |
49 | Fuger (im Hochbau) | B2 |
50 | Galvaniseure | B1 |
51 | Gebäudereiniger | B1 |
52 | Geigenbauer | B1 |
53 | Gerber | B2 |
54 | Gerüstbauer | A |
55 | Getränkeleitungsreiniger | B2 |
56 | Glas- und Porzellanmaler | B1 |
57 | Glasbläser und Glasapparatebauer | A |
58 | Glaser | A |
59 | Glasveredler | A |
60 | Gold- und Silberschmiede | B1 |
61 | Graveur | B1 |
62 | Handschuhmacher | B2 |
63 | Handzuginstrumentenmacher | B1 |
64 | Herstellung von Drahtgestellen für Dekorationszwecke in Sonderanfertigung | B2 |
65 | Holz- und Bautenschützer | B1 |
66 | Holzbildhauer | B1 |
67 | Holzblasinstrumentenmacher | B1 |
68 | Holzblockmacher | B2 |
69 | Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung) | B2 |
70 | Holzreifenmacher | B2 |
71 | Holzschindelmacher | B2 |
72 | Holzschuhmacher | B2 |
73 | Hörakustiker | A |
74 | Informationstechniker | A |
75 | Innerei-Fleischer (Kuttler) | B2 |
76 | Installateur und Heizungsbauer | A |
77 | Kabelverleger im Hochbau (ohne Anschlussarbeiten) | B2 |
78 | Kälteanlagenbauer | A |
79 | Kanalbauer | VerA |
80 | Karosserie- und Fahrzeugbauer | A |
81 | Keramiker | B1 |
82 | Kerzenhersteller und Wachsbildner | VerA |
83 | Klavier- und Cembalobauer | B1 |
84 | Klavierstimmer | B2 |
85 | Klempner | A |
86 | Konditor/ Konditorin | A |
87 | Korb- und Flechtwerkgestalter | B1 |
88 | Kosmetiker | B1 |
89 | Kraftfahrzeugtechniker | A |
90 | Kunststopfer | B2 |
91 | Kürschner | B1 |
92 | Lampenschirmhersteller (Sonderanfertigung) | B2 |
93 | Land- und Baumaschinenmechatroniker | A |
94 | Maler und Lackierer | A |
95 | Maskenbildner | B2 |
96 | Maßschneider | B1 |
97 | Maßschuhmacher | VerA |
98 | Maurer und Betonbauer | A |
99 | Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik | A |
100 | Mechatroniker für Kältetechnik | VerA |
101 | Metall- und Glockengießer | B1 |
102 | Metallbauer | A |
103 | Metallbildner | B1 |
104 | Metallblasinstrumentenmacher | B1 |
105 | Metallsägen-Schärfer | B2 |
106 | Metallschleifer und Metallpolierer | B2 |
107 | Modelbauer | B1 |
108 | Modist/ Modistin | B1 |
109 | Muldenhauer | B2 |
110 | Müller | B1 |
111 | Oberflächenbeschichter | VerA |
112 | Ofen- und Luftheizungsbauer | A |
113 | Orgel- und Harmoniumbauer | A |
114 | Orthopädieschuhmacher | A |
115 | Orthopädietechnik | A |
116 | Parkettleger | A |
117 | Plisseebrenner | B2 |
118 | Polster- und Dekorationsnäher | VerA |
119 | Präzisionswerkzeugmechaniker | B1 |
120 | Print- und Medientechnologe (Druck, Siebdruck, Flexograf) | B1 |
121 | Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen im Wasserbau) | B2 |
122 | Raumausstatter | A |
123 | Requisiteure | B2 |
124 | Rohr- und Kanalreiniger | B2 |
125 | Rohr-, Kanal- und Industrieservice | VerA |
126 | Rohrleitungsbauer | VerA |
127 | Rollladen- und Sonnenschutztechniker | A |
128 | Sattler und Feintäschner | B1 |
129 | Schilder- und Lichtreklamehersteller | A |
130 | Schirmmacher | B2 |
131 | Schlagzeugmacher | B2 |
132 | Schnellreiniger | B2 |
133 | Schornsteinfeger | A |
134 | Schumacher | B1 |
135 | Segelmacher | B1 |
136 | Seiler | A |
137 | Speiseeishersteller | B2 |
138 | Steindrucker | B2 |
139 | Steinmetz und Steinbildhauer | A |
140 | Stoffmaler | B2 |
141 | Straßenbauer | A |
142 | Stuckateur | A |
143 | Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von Öltanks für Feuerungsanlagen ohne chemische Verfahren) | B2 |
144 | Teppichreiniger | B2 |
145 | Textilgestalter im Handwerk (Sticker, Weber, Klöppler, Posamentierer, Stricker) | B1 |
146 | Textil-Handdrucker | B2 |
147 | Textilreiniger | B1 |
148 | Theater- und Ausstattungsmaler | B2 |
149 | Theaterkostümnäher | B2 |
150 | Theaterplastiker | B2 |
151 | Thermometermacher | VerA |
152 | Tiefbaufacharbeiter – Straßenbauarbeiten, Rohrleitungsbauarbeiten, Kanalbauarbeiten, Brunnen- und Spezialtiefbauarbeiten, Gleisbauarbeiten | VerA |
153 | Tischler | A |
154 | Trockenbaumonteur | VerA |
155 | Uhrmacher | B1 |
156 | Vergolder | B1 |
157 | Wachszieher | B1 |
158 | Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer | A |
159 | Weinküfer | B1 |
160 | Werksteinhersteller/ Terrazzohersteller | A |
161 | Zahntechniker | A |
162 | Zimmerer | A |
163 | Zupfinstrumentenmacher | B1 |
164 | Zweiradmechaniker | A |
Quellen: Toll Collect, Bundesamt für Logistik und Mobilität, ADAC