Wer auf Amazon, Ebay oder Etsy Waren verkauft oder ein Zimmer über AirBnB vermietet, muss für diese Art von Einkünften Steuern bezahlen. Dass er dies auch tut, dafür sorgt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz, auch bekannt als DAC7-Richtlinie.
Seit dem 1. Januar 2023 müssen nämlich die Betreiber digitaler Plattformen, also Amazon, Ebay & Co., die Daten und Umsätze ihrer Nutzer bei der Finanzverwaltung melden. Dazu gehören:
- Persönliche Daten
- Kontodaten
- die im Kalenderjahr gezahlten oder gutgeschriebenen Vergütungen
Das Gesetz sieht eine Bagatellgrenze vor: Bei weniger als 30 Transaktionen oder(!) weniger als 2.000 Euro Gesamt-Vergütungen im Kalenderjahr entfällt die Meldepflicht für die Betreiber der Plattformen.
Steuern Ebay Kleinanzeigen & Co.
Wer also regelmäßig Waren oder Dienstleistungen auf Internetplattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Etsy u.a. anbietet, muß wissen, dass künftig alle Plattformbetreiber die Daten der Verkäufer – einschließlich der erhaltenen Vergütungen – automatisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Wer über 30 Transaktionen tätigt oder mehr als 2.000 Euro einnimmt, unterliegt daher der Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und gegebenenfalls auch der Gewerbesteuerpflicht. Experten empfehlen daher dringend, dass Betroffene eine mögliche Steuerpflicht vorher prüfen (lassen). Auf alle Fälle sollten Verkäufer die Unterlagen über Einnahmen und Ausgaben aufbewahren, um den Umfang einer möglichen Besteuerung mit dem Finanzamt klären zu können.
Stellungnahmen der Plattformbetreiber
Wir haben führende Plattformen angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten. Hier veröffentlichen wir die Antworten oder entsprechende Informationen der Webseite:
Airbnb
Amazon
Bei Amazon gibt es auf der Webseite keine Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Ein Buch kann man kaufen;-) Damit ist aber noch nichts darüber gesagt, wie Amazon mit der DAC7-Richtlinie umgeht.
Booking.com
eBay
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenz Gesetz (PStTG), durch welches die als „DAC 7“ bezeichnete Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 umgesetzt wird. eBay fällt als EU-Online-Marktplatzbetreiber unter dieses Gesetz und wird dementsprechend bestimmte personen- und transaktionsbezogene Daten seiner Nutzer an die zuständigen Steuerbehörden melden.
Bin ich davon betroffen?
Ihre Daten werden gemeldet, wenn: Sie in der EU ansässig sind, Ihre Umsätze bei eBay € 2.000 oder mehr nach Abzug von Gebühren, Provisionen oder Steuern betragen oder wenn Sie 30 oder mehr Transaktionen, also Verkäufe bei eBay, im Kalenderjahr tätigen.
Was passiert bei einer Meldung durch eBay?
Wenn Sie unter die Meldepflicht fallen, melden wir die im Abschnitt „Welche Informationen werden aufgrund des PStTG gemeldet?“ aufgeführten personen- und transaktionsbezogenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Meldungen erfolgen jährlich im Januar für das vorangegangene Jahr und erstmals im Januar 2024. Sie erhalten von eBay ebenfalls im gleichen Zeitraum eine Kopie der Sie betreffenden Informationen, die wir für den entsprechenden Zeitraum an das BZSt gemeldet haben.
Was benötigt eBay von mir?
Aufgrund des PStTG benötigt eBay von Ihnen zusätzliche Informationen. Dazu gehören u.a. die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr.) von natürlichen Personen bzw. die Steuernummer von juristischen Personen.eBay
eBay Kleinanzeigen
Etsy
Bei Etsy gibt es keinerlei Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch auf unsere Anfrage hat Etsy nicht geantwortet.
Hood
Bei Hood gibt es keinerlei Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch auf unsere Anfrage hat Hood nicht geantwortet.
SHPOCK
Bei SHPOCK gibt es keinerlei Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Auch auf unsere Anfrage hat das Unternehmen nicht geantwortet.
Vinted
Gemäß der Richtlinie sind nur diejenigen Verkäufer*innen betroffen, die 30 oder mehr Transaktionen auf Vinted durchführen oder die im Laufe des Jahres mehr als 2000 € auf Vinted einnehmen. Um die Meldepflichten gemäß DAC7 zu erfüllen, sammelt Vinted Informationen über die auf der Plattform abgeschlossenen Transaktionen. Verkäufer*innen, die den Schwellenwert erreichen, werden gebeten, ein Formular mit den zusätzlichen Informationen auszufüllen, die durch diese Gesetzgebung erforderlich sind. Diese Daten werden verschlüsselt und in Übereinstimmung mit Vinteds Datenschutzrichtlinie sicher gespeichert, um die Privatsphäre der Mitglieder zu schützen.
Die Secondhand-Plattform hat sich auf diese Richtlinie vorbereitet, und die Teams arbeiten aktiv daran, den Übergang für die Mitglieder so reibungslos und bequem wie möglich zu gestalten. Vinted wird zudem mit Verkaufenden in den kommenden Monaten in Kontakt treten. Für mehr Informationen können Mitglieder auch im Vinted HelpCenter einen Beitrag zu dem Thema finden.Vinted
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Wer sich näher mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz befassen möchte, dem sei die Lektüre des BMF-Schreiben vom 02.02.2023 – IV B 6 – S 1316/21/10019 :025 empfohlen.
FAQs
- Was beinhaltet das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz?
Das neue Gesetz regelt Verpflichtungen für Plattformbetreiber, um Nutzerdaten mit den Finanzbehörden zu teilen. - Welche Informationen müssen Plattformbetreiber zur Verfügung stellen?
Plattformbetreiber müssen Informationen zu Geschäftstätigkeiten sowie den auf ihrer Plattform getätigten Umsätze bereitstellen. - Wer erhält Zugang zu diesen Informationen?
Finanzbehörden und andere Aufsichtsbehörden, die mit Steuerregelungen befasst sind, haben das Recht, auf solche Informationen zuzugreifen. - Was ist die Konsequenz, wenn Plattformbetreiber sich nicht an dieses Gesetz halten?
Plattformbetreiber, die sich nicht an die Anforderungen im neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz halten, können mit Geldstrafen und Bußgeldern belegt werden.
Quelle: Bundesministerium für Finanzen
Hallo Torsten,
die Plattformbetreiber werden im Januar 2024 erstmalig alle relevanten Daten ihrer Nutzer melden, und zwar für das dann zurückliegende Jahr 2023 (1.1.-31.12.2023).
Gemeldet werden grundsätzlich alle Verkäufer, die Einnahmen über 2.000 Euro erzielt oder mehr als 30 Transaktionen vorgenommen haben. Wir haben im Beitrag oben die entsprechenden Informationen der Plattformbetreiber verlinkt – sofern sie uns vorliegen.
Teilweise kannst du, wie beispielsweise eBay Kleinanzeigen es anbietet, den aktuellen Stand online abrufen. Was die von dir gewünschte Kopie betrifft: Das handhaben die Plattformbetreiber unterschiedlich. Bei einigen wirst du eine Kopie erhalten, bei anderen kannst du die ans Finanzamt übermittelten Daten mit einer App abrufen oder online einsehen. Auch hierzu lohnt der Blick auf die Website des Betreibers und den entsprechenden FAQ – falls vorhanden.
Viele Grüße
Josef aus der Werkzeugforum-Redaktion
Schön wäre, da die Steuergeplagten um Derart Gesetzte nicht rumkommen,
dass es eine Information bei der Plattform (eBay, eBay Kleinanzeigen, Air-b&b, usw)
gibt welchen Betrag und Verkäufe der Verkäufer schon erreicht.
Somit wäre der User auf der sicheren Seite und würde nicht aus Versehen eine Finanz Straftat begehen.
Das Programm sollte erkennen (wie auch die auswertende Behörde) welche Anzahl an Transaktionen noch eingestellt werden können und welche Beträge noch Steuerfrei bleiben.
Des weitern möchte ich eine Kopie der Daten welche an die, wie der Opa immer sagte, „modernen Raubritter“ geht.
Wichtig wäre auch noch welche Partei und Federführenden Fachkräfte sich solche Gesetzte stricken.
Ein weiterer Punkt der mir zu Ebay Kleinanzeigen einfällt ist, dass ich hier ein und denselben Artikel beliebig oft hintereinander einstellen kann. Habe ich etwas nach vier Wochen noch nicht verkauft, lösche ich die Anzeige und stelle es etwas später nochmal ein. Für mich ist das keine Transaktion. Ebay zählt aber eine neu eingestellte Anzeige. Wie Sebastian auch schon geschrieben hat verstehe ich aktuell noch nicht wie Ebay Kleinanzeigen eine Transaktion überhaupt erkennen will.
Ich denke das wäre auch Irrsinn das zu besteuern, ich verkaufe ja mehr als 30 Sachen im Jahr und es sind Kleinbeträge von 2-10 Euro. Ich hab in 40 Jahren soviel Zeug angesammelt, allein die Bücher gehen da in die Hunderte. Die erwarten doch nicht das ich meinen Besitz den ich mit versteuertem Lohn gekauft habe ( aufs gekaufte auch noch mal Steuern gezahlt) und nun wenn ich den alten Schrott loswerden will auch noch mal Steuern zahlen soll?
Woher will denn dann Ebay-Kleinanzeigen wissen auf welchen Betrag ich mich mit den Käufer geeinigt habe? Ich denke das geht nur wenn man es über die „Sichere Bezahlfunktion“ abwickelt, die von Ebay Kleinanzeigen direkt angeboten wird. Die nutzte ich eh nicht.