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Schwager auf dem Dach? Die BG BAU übernimmt das Unfallrisiko

Freunde und Verwandte auf der Baustelle – das musst du bei Nachbarschaftshilfe beachten

Freunde auf dem Dach: Solche Helfer sind über die BG BAU versichert – wenn der Bauherr sie anmeldet. Absturzsicherung bleibt trotzdem seine Sache.

Wer Freunde oder Verwandte auf der privaten Baustelle einspannt, wird per Gesetz zum Unternehmer – mit Meldepflicht, Beitrag und Bußgeldrisiko. Wir sagen dir, worauf du achten musst und bringen Beispiele aus der Praxis.

Wenn du dir beim Hausbau, beim Dachausbau oder beim Renovieren von Freunden und Verwandten helfen lässt, wirst du im Sinne des Sozialgesetzbuchs zum Unternehmer, nämlich zum „Eigenbauunternehmer“. Damit ist dann plötzlich die BG BAU als Berufsgenossenschaft für dich zuständig. Das bedeutet drei Dinge:

  • Die Helfer sind gesetzlich unfallversichert, sobald ihre Hilfe über eine kurze Gefälligkeit hinausgeht.
  • Als Bauherr musst du das Bauvorhaben binnen einer Woche anmelden.
  • Pro Helferstunde werden für dich rund 1,21 Euro an Berufsgenossenschaftsbeitrag fällig.
  • Im Gegenzug bist du die Haftung los, wenn einem deiner Helfer etwas passiert.

Dieser Beitrag erklärt, wo die Grenze zur Gefälligkeit liegt, wie die Anmeldung läuft, was die 40-Stunden-Regel bedeutet und was im Unfallfall geschieht.

Hinweis: Alle Zahlen stammen von der BG BAU oder aus entsprechenden Gesetzen. Die Quellen sind am Ende verlinkt.

Solange nichts passiert

Erfahrungsgemäß reagieren Menschen, die ein Haus oder eine Wohnung bauen, umbauen oder renovieren, gegenüber Behörden und deren Vorschriften allergisch. Auch die Pflicht, private Bauhelfer bei der Berufsgenossenschaft zu versichern, löst bei vielen Bauherren eine Abwehrreaktion aus: Noch eine Behörde, noch ein Formular, noch ein Beitrag.

Doch das ist zu kurz gesprungen. Der Vergleich von Kosten und Leistungen lohnt sich – vor allem wenn ein Unfall passiert. Denn für nur 1,21 Euro je Helferstunde übernimmt die BG BAU im Ernstfall die Kosten für Heilbehandlung, Reha und Verletztengeld. Bei bleibenden Schäden zahlt sie eine lebenslange Rente und bei Todesfällen Leistungen an die Hinterbliebenen. Ebenfalls mitversichert sind die Wege zur Baustelle und zurück.

Für den Bauherrn bedeutet das eine Risikoabsicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung löst seine Haftung gegenüber versicherten Helfern ab. Stürzt der Schwager vom Gerüst, muss dieser nicht den Bauherrn verklagen, um versorgt zu sein – und der Bauherr muss nicht um Haus und Ersparnisse fürchten. Für einen Freundeskreis, der sich gegenseitig beim Bauen hilft, ist die BG BAU deshalb die günstigste Versicherung, die es gibt. Man muss sie nur anmelden.

Gefälligkeit oder Bauhelfer?

Ob ein Helfer gesetzlich unfallversichert ist, hängt von seiner Tätigkeit ab: Wer über eine Gefälligkeit hinaus „wie ein Beschäftigter” für den Bauherrn arbeitet (§ 2 Abs. 2 SGB VII), ist automatisch versichert. In diesem Fall wird der Bauherr zum Unternehmer mit Melde- und Beitragspflicht. Wenn er die Tätigkeit des Helfers nicht anmeldet, bleibt dieser trotzdem versichert, der Bauherr riskiert jedoch ein Bußgeld und eine Beitragsnachforderung.

Eine reine Gefälligkeit löst hingegen weder Schutz noch Pflicht aus. Verletzt sich der Helfer, greifen seine eigene Kranken- oder Unfallversicherung und der Bauherr kann persönlich haften, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Doch wann ist die Mithilfe nur eine Gefälligkeit? Die BG BAU nennt in ihrer aktuellen Broschüre vier Merkmale:

  • Die Hilfe ist ganz selbstverständlich.
  • Sie dauert nicht lange.
  • Die Arbeit ist nicht gefährlich.
  • Helfer und Bauherr kennen sich gut und helfen sich oft.

Wer nur kurz beim Tragen oder Aufräumen hilft, erweist dem Bauherrn eine Gefälligkeit. Wer jedoch über Wochen hinweg regelmäßig mitarbeitet oder gefährliche Arbeiten übernimmt, ist versichert – und muss gemeldet werden, selbst wenn es sich um den eigenen Vater handelt. Auch wenn zur Belohnung kein Geld fließt, sondern nur Bier, macht das aus einem versicherten Helfer keinen unversicherten. Im Zweifel prüft die BG BAU den Einzelfall, weshalb sie nach Stunden und Tätigkeiten fragt.

Wer ist nicht über den Bauherrn versichert?

Keine Meldepflicht besteht für den Bauherrn bei folgenden Personengruppen:

  • Der Bauherr selbst und sein Ehe- oder Lebenspartner. Beide können sich aber freiwillig bei der BG BAU versichern (siehe unten).
  • Mitarbeiter beauftragter Firmen – sie sind über ihren Arbeitgeber versichert.
  • Ein befreundeter Handwerker, der mit eigener Firma antritt. Als Beispiel nennt die BG BAU den Zimmerermeister, der das Garagendach übernimmt, selbst Material bestellt und selbst bestimmt, wann er kommt und geht. Er handelt als Unternehmer, nicht als Helfer. Hilft derselbe Mann als Privatperson nach Anweisung des Bauherrn, ist er versichert und der Bauherr muss ihn anmelden.

Privates Bauvorhaben anmelden

Die Anmeldefrist ist kurz: Nach § 192 SGB VII muss der private Bauherr sein Bauvorhaben binnen einer Woche nach Beginn der Arbeiten bei der BG BAU melden (Privates Bauvorhaben anmelden). Gefragt wird nach Name und Anschrift, Baustellenadresse, Baubeginn, voraussichtlichem Bauende, den Helferstunden und den auszuführenden Gewerken. Die BG BAU meldet sich dann etwa halbjährlich und fragt den Baufortschritt und die geleisteten Stunden ab. Es empfiehlt sich daher dringend, ein Bautagebuch mit Namen und Tätigkeiten der Helfer zu führen. Abgerechnet wird nach Bauende auf Basis der tatsächlich geleisteten Helferstunden.

Was kostet die Versicherung für private Helfer?

  • Beitrag je Helferstunde: 1,21 Euro (Rechenweg: 15,82 Euro fiktiver Stundenlohn × 7,6692 Prozent Beitragssatz)
  • Rechenbeispiel: 200 Helferstunden = 242,65 Euro
  • Der Mindestbeitrag beträgt 100 Euro
  • Mehrere Bauherren, z.B.  Ehepaare, zahlen gemeinsam

Die 40-Stunden-Regel – oft missverstanden

Bei kurzen Baumaßnahmen ist nicht die BG BAU, sondern die zuständige Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Maßstab ist die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bauhauptgewerbe von derzeit 40 Stunden (§ 129 SGB VII). Dabei werden drei Dinge regelmäßig falsch verstanden:

  • Bei Baumaßnahmen unter 40 Stunden besteht keine Versicherungsfreiheit, sondern es ist ein anderer Träger zuständig. In der Regel sind das die Unfallkassen der Länder. Dort sind die Helfer automatisch versichert, ohne Anmeldung und ohne Beitrag.
  • Maßgeblich sind die Gesamtstunden aller versicherter Helfer eines Bauvorhabens. Die Stunden des Bauherrn und seines Partners zählen nicht, ebenso wenig die Stunden reiner Gefälligkeitshelfer.

Schwiegervater oder unbekannte Nachbarin – die Unterschiede

Ein Beispiel macht es greifbar: Der Schwiegervater streicht an einem Samstag acht Stunden lang ein Zimmer. Das ist ein klassischer Verwandtschaftsgefallen: kurz, ungefährlich und selbstverständlich innerhalb der Familie. Er ist nicht versichert, es gibt nichts zu melden und die 40-Stunden-Frage stellt sich nicht. Verletzt er sich, zahlt seine Krankenkasse.

Anders ist es, wenn die neu zugezogene Nachbarin, die man kaum kennt, das Zimmer streicht. Hier fehlt die familiäre Nähe und Streichen ist eine Arbeit, für die man sonst einen Maler bezahlt. Die Nachbarin ist automatisch versichert. Wenn das Vorhaben unter 40 Helferstunden bleibt, ist für sie die Unfallkasse zuständig.

Solange nichts passiert, erfährt die Unfallkasse nichts von der Tätigkeit. Doch bei einem Unfall muss der Bauherr diesen melden. Der Durchgangsarzt informiert den Träger zusätzlich, der dann rückwirkend prüft, wer zuständig ist. Wird die 40-Stunden-Grenze überschritten, war die BG BAU zuständig, und der Bauherr hat die Anmeldefrist verpasst. Deshalb sollte man ein Bauvorhaben besser gleich bei der BG BAU anmelden. Die BG BAU entscheidet dann über die Zuständigkeit und gibt den Fall gegebenenfalls ab. Beim Streichen der Zimmer ist das sicherlich nicht notwendig, bei einer geplanten „Quick-and-dirty”-Renovierung, für die ursprünglich eine Woche vorgesehen war, die aber zeitlich völlig aus dem Ruder läuft, ist dies jedoch empfehlenswert.

Eine weitere Ausnahme von der Versicherungspflicht der BG BAU besteht bei öffentlich gefördertem Wohnraum: Gegen Vorlage des Förderbescheids prüft die BG BAU, ob stattdessen die Unfallkasse zuständig ist.

Entscheidungsbaum Versicherungspflicht BG BAU für Privates Bauvorhaben

Vier Fragen entscheiden, ob und wo ein Bauhelfer versichert ist.

Fallbeispiele zur Versicherungspflicht

Fall 1 – Der Schwager tapeziert

Sascha hilft seinem Schwager Markus sechs Wochen lang in dessen neuer Eigentumswohnung: abends drei Stunden, samstags und sonntags je acht. Lohn: Kaltgetränke und eine Leberkäs-Semmel.

Am Ende kommen rund 186 Helferstunden zusammen. Maler- und Tapezierarbeiten zählt die BG BAU ausdrücklich zu den versicherten Bauarbeiten, und regelmäßige Mitarbeit über Wochen ist keine Gefälligkeit. Sascha ist versichert. Markus muss ihn daher binnen einer Woche bei der BG BAU anmelden. Beitrag: rund 225 Euro. Dass es eine Wohnung und kein Haus ist, ändert nichts.

Fall 2 – Der Schwiegervater baut das Bauernhaus um

Torsten und Lisa haben ein altes Bauernhaus gekauft. Lisas Vater, Handwerker und Frührentner, arbeitet rund 30 Stunden pro Woche – Dachausbau, Perimeterdämmung, Innenausbau, dazu der Umbau des Stalls zur Schreinerwerkstatt. Das Projekt wird sich anderthalb Jahre hinziehen. Von den vier Gefälligkeitsmerkmalen der BG BAU trifft nur eines zu: Vater und Tochter kennen sich gut und helfen sich oft. Kurz, ungefährlich und selbstverständlich ist diese Hilfe hingegen nicht. Die Ausnahme für Ehe- und Lebenspartner greift bei ihm nicht; Rentnerstatus und Handwerksberuf spielen keine Rolle. Haus und Stall sind ein einheitliches Bauvorhaben. Für die rund 2.300 Stunden über die gesamte Bauzeit müssen Torsten und Lisa rund 2.800 Euro an die BG BAU an Beiträgen abführen.

Fall 3 – Die Fußballfreunde und das Tiny House

Klaus hat sich in Polen ein Tiny House zum Selbstausbau gekauft und auf sein Gartengrundstück liefern lassen. Seine früheren Mannschaftskollegen Jürgen, Karsten und Roland – alle drei Handwerker – bauen acht Wochenenden lang je rund 16 Stunden aus: Innenausbau, Gebäudetechnik, Vorbereitung der PV-Anlage (Die Anschlüsse an das Stromnetz übernimmt ein eingetragener Elektrofachbetrieb). Geld fließt keines, dafür gibt es aber Bier und Steaks satt.

Die Kumpels leisten rund 384 Helferstunden, was deutlich über der 40-Stunden-Grenze liegt. Entsprechend ist die BG BAU zuständig, die alle drei Helfer versichert. Rund 465 Euro muss Klaus an Beiträgen abführen.

Der Fußballfreund, der längere Zeit mit anpackt, ist das Paradebeispiel für einen versicherten Helfer. Dass die drei beruflich Handwerker sind, macht die unbezahlte Hilfe weder zur Schwarzarbeit noch zum Firmenauftrag – solange sie als Privatleute nach Klaus‘ Anweisung arbeiten und nicht mit eigener Firma, eigenem Material und eigener Zeitplanung auftreten.

Fall 4 – Die Muskelhypothek

Tim und Lena bauen ihr gekauftes Haus mit einem großen Freundeskreis um; regelmäßig sind bis zu zehn Leute auf der Baustelle, vom Tapetenabkratzen bis zum Trockenbau. Einzug in etwa einem Jahr. Gegenüber der Bank haben die beiden rund 80.000 Euro Eigenleistung angesetzt, die teilweise als Eigenkapital anerkannt wurde.

Hier schließt sich der Kreis: Wer der Bank Eigenleistung als Eigenkapital im großen Stil verkauft, hat gegenüber der BG BAU zwangsläufig eine Verpflichtung. Bei zehn regelmäßigen Helfern über ein Jahr kommen leicht mehrere tausend Stunden zusammen – der Beitrag liegt dann bei einigen tausend Euro, ein Bruchteil des Finanzierungsvorteils. Wer nur einmalig zwei Stunden Tapete abkratzt, erweist eine Gefälligkeit; doch die regelmäßigen Helfer sind versichert. Mit zehn Leuten ist das Bautagebuch keine Empfehlung mehr, sondern Voraussetzung für eine saubere Abrechnung.

Fall 5 – Der Zaun am Wochenende

Zwei Kollegen, mit denen man sich privat sonst nicht trifft, helfen an einem Samstag und Sonntag je sechs Stunden beim Setzen eines Gartenzauns – zusammen 24 Helferstunden; mehr ist nicht geplant. Die 40-Stunden-Grenze wird nicht überschritten: zuständig ist die Unfallkasse des Bundeslandes, die Helfer sind versichert, ein Beitrag fällt nicht an, eine Anmeldung bei der BG BAU ist nicht erforderlich. Kommt später ein weiteres Projekt auf demselben Grundstück hinzu, welches mit dem Zaun zusammenhängt, werden die Stunden addiert. Das ist dann der Fall, wenn die Kollegen auch noch dabei helfen, einen Schafstall zu bauen.

Fall 6 – Das Ehepaar baut allein

Andrea und Stefan renovieren ihr Haus komplett selbst, ohne Helfer. Beide sind nicht pflichtversichert – Bauherren und ihre Ehe- oder Lebenspartner nimmt das Gesetz aus. Eine Anmeldung bei der BG BAU ist nicht nötig, aber auch kein Schutz vorhanden. Wer ihn will, beantragt die freiwillige Versicherung der BG BAU oder prüft eine private Unfallversicherung.

Was passiert, wenn etwas passiert?

Unfall 1 – Ingrid bricht sich das Bein

Ingrid hilft ihrer Freundin Susanne seit Wochen beim Renovieren deren Wohnung. Beim Tapetenentfernen stürzt sie von der Leiter und bricht sich das Bein. Sie ist als regelmäßige Helferin versichert: Die BG BAU übernimmt Heilbehandlung und Reha und zahlt nach der Wartezeit Verletztengeld. Gegen Susanne muss Ingrid nichts geltend machen – ihre Haftung ist abgelöst. Susanne muss den Unfall lediglich der BG BAU melden.

Unfall 2 – Karl-Heinz fällt vom Dach

Karl-Heinz hilft seinem Neffen Daniel regelmäßig bei der Sanierung eines Einfamilienhauses. Dann fällt er beim Dachdecken so unglücklich vom First, dass er hinterher querschnittsgelähmt ist. Auch hier trägt die BG BAU: Heilbehandlung, Reha, Pflege, lebenslange Verletztenrente. Wäre seine Hilfe nur eine (unversicherte) Gefälligkeit gewesen, stünde Daniel bei Verschulden persönlich in der Haftung. Die Kosten könnte er kaum aufbringen, insofern bieten die 1,21 Euro Beitrag pro Helferstunde viel Sicherheit.

Aber: Falls Daniel seinen Onkel Karl-Heinz ohne Gerüst, Seitenschutz oder Auffanggurt aufs Dach geschickt hat, ist die Sache nicht erledigt. Karl-Heinz selbst kann den Bauherrn zwar nicht verklagen – das schließt das Gesetz aus, solange kein Vorsatz im Spiel war. Die BG BAU aber darf sich das Geld, das sie für Karl-Heinz ausgibt, vom Bauherrn zurückholen, wenn er den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Fehlende Absturzsicherung beim Dachdecken werten Gerichte häufig genau so. Bei einer Querschnittslähmung geht es um Rente und Pflege für Jahrzehnte. Obendrauf drohen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro wegen Verstoßes gegen die Arbeitsschutzvorschriften – die BG BAU nennt diese Zahl in ihrer Broschüre – und ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Kurz: Die Versicherung nimmt dem Bauherrn das Haftungsrisiko ab – nicht die Verantwortung für eine sichere Baustelle.

Freiwillige Versicherung für den Bauherrn

Der Bauherr und sein Partner sind auf der eigenen Baustelle nicht gesetzlich versichert. Beide können sich aber bei der BG BAU freiwillig versichern – jeder für sich, mit eigenem schriftlichem Antrag, eigener Versicherungssumme und eigenem Beitrag. Eine gemeinsame Police für Ehepaare gibt es nicht.

Der Bauherr wählt selbst, wie viel Schutz er kauft

Dazu sucht er sich eine Versicherungssumme aus: mindestens 37.500 Euro, höchstens 94.920 Euro. Diese Zahl ist ein gedachter Brutto-Jahresverdienst. Die BG BAU behandelt den Bauherrn dann so, als wäre er ein Arbeitnehmer mit genau diesem Bruttogehalt – und leitet Beitrag und Geldleistungen davon ab. Mit seinem echten Einkommen, mit den Helferstunden oder mit der Höhe eines Schadens hat die Summe nichts zu tun. Je höher der Bauherr sie ansetzt, desto mehr Beitrag zahlt er und desto mehr bekommt er nach einem Unfall ausbezahlt:

Gewählte Versicherungssumme Beitrag im Jahr Verletztengeld pro Tag Vollrente im Monat
37.500 Euro (Minimum) 2.875,95 Euro 83,33 Euro 2.083,33 Euro
60.000 Euro 4.601,52 Euro 133,33 Euro 3.333,33 Euro
94.920 Euro (Maximum) 7.279,60 Euro 210,93 Euro 5.273,33 Euro
Quelle: BG BAU, Übersicht Beiträge und Leistungen der freiwilligen Versicherung für private Bauherren. Beiträge auf Basis des Beitragssatzes 2025; Verletztengeld nach drei Wochen Wartezeit; Vollrente bei 100 Prozent Erwerbsminderung.

Heilbehandlung, Reha und Pflege sind von der gewählten Summe unabhängig und werden immer in vollem Umfang übernommen. Verletztengeld gibt es nach einer Wartezeit von drei Wochen Arbeitsunfähigkeit. Bei tödlichen Unfällen erhält der Partner Witwen- oder Witwerrente, Kinder bekommen Waisenrente – ebenfalls berechnet aus der Versicherungssumme. Die Beiträge in der Tabelle beruhen auf dem Beitragssatz 2025 und können sich ändern.

Für wen sich das lohnt

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist das nicht: Die BG BAU zahlt nur bei Unfällen auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin, nicht bei Krankheit. Der Vergleich mit einer privaten Unfallversicherung liegt näher – und die ist deutlich günstiger. Dafür trägt die BG BAU die komplette Behandlung und Reha und zahlt bei bleibenden Schäden lebenslang Rente statt einer Einmalsumme. Ein Vergleich lohnt sich. Die Versicherung beginnt am Tag nach Antragseingang und lässt sich zum Monatsende wieder kündigen; ob der Beitrag dann anteilig berechnet wird, klärt man am besten vorab mit der BG BAU.

Checkliste für Private Bauvorhaben

1. Bauvorhaben binnen einer Woche online bei der BG BAU melden – auch wenn Helfer nur unentgeltlich arbeiten.

2. Bautagebuch mit Namen, Datum, Tätigkeit und Stunden aller Helfer führen.

3. Klären, ob die Unfallkasse zuständig ist (unter 40 Helferstunden gesamt oder geförderter Wohnraum).

4. Beitrag mit 1,21 Euro je Helferstunde in die Baukalkulation aufnehmen.

5. Eigene Absicherung entscheiden: freiwillige BG-BAU-Versicherung oder private Police.

6. Über Arbeitsschutzvorschriften informieren. Diese gelten auch für private Bauherren.

7. Unfälle von Helfern der BG BAU melden; bei einem Todesfall oder mehr als drei Verletzten sofort anrufen.

8. Halbjährliche Anfragen der BG BAU beantworten, Bauende melden – dann endet die Beitragspflicht.

Fragen? Die BG BAU berät kostenlos

  • Region Nord (Hannover, Hamburg, Berlin): 0800 6649055 03, mbn@bgbau.de
  • Region Mitte (Wuppertal, Frankfurt, Erfurt): 0800 5123455 04, mbm@bgbau.de
  • Region Süd (München, Dresden, Stuttgart, Karlsruhe): 0800 1827207 04, mbs@bgbau.de

Quellen und Links

Vieles in diesem Beitrag stützt sich auf die Broschüre „Informationen für private Bau-Vorhaben – Die gesetzliche Unfall-Versicherung für privat Helfende“ der BG BAU (Ausgabe August 2026, Abrufnummer 605). Sie ist in Leichter Sprache geschrieben, was sie für Bauherren ohne Vorwissen zur besten Einstiegslektüre macht: die vier Gefälligkeitsmerkmale, drei Beispielfälle, die vier Pflichten des Bauherrn, der Stundenbeitrag – alles auf 20 Seiten.

Weitere Informationen:

Hinweis der Redaktion
Alle Angaben in diesem Beitrag wurden gründlich recherchiert, teilweise mit Unterstützung von KI, und gegen die genannten Quellen abgeglichen. Dennoch erfolgen sie ohne Gewähr: Beitragssätze werden jährlich neu festgesetzt, und ob ein Helfer im Einzelfall versichert ist, entscheidet die BG BAU. Wir empfehlen dringend, die für das eigene Bauvorhaben maßgeblichen Punkte bei den angegebenen Quellen selbst nachzulesen oder direkt bei der BG BAU zu erfragen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Die Fallbeispiele sind fiktiv.
Stand: 2. September 2026

Bild: werkzeugforum.de erstellt mithilfe von KI

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