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Stoffpreisgleitklausel für Bauverträge des Bundes erneut verlängert

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Trotz erster Anzeichen für eine Stabilisierung der Baupreise haben sich das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr dafür entschieden, die Sonderregelungen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln noch einmal um sechs Monate zu verlängern.

Die Regelung dient dazu, die in Folge des Krieges in der Ukraine eingetretenen erheblichen Preissteigerungen bei wesentlichen Baumaterialien zumindest teilweise abzufangen und auf diese Weise eine tragfähige Kalkulationsgrundlage für die am Baugeschehen beteiligten Unternehmen zu schaffen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Stoffpreisgleitklausel hat sich im öffentlichen Auftragswesen des Bundesbaus bewährt. Sie nimmt sowohl unseren Auftragnehmern als auch den Bauverwaltungen die Sorge vor übermäßiger Kostenbelastung in der aktuellen Krise. Zwar sind bei einigen Baustoffen Stabilisierungstendenzen erkennbar, der Markt ist jedoch nach wie vor volatil. Die Gleitklausel löst zwar nicht alle aktuellen Probleme der Baubranche, aber sie ist eine wichtige und hilfreiche Unterstützung in dieser nicht einfachen Zeit.“

 

Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Unser Land braucht eine starke und funktionsfähige Infrastruktur. Daher werden wir den Aus- und Umbau unserer Verkehrswege auch in Zukunft weiter vorantreiben. Um das Baugeschehen in der aktuellen Lage auch weiterhin zu stabilisieren, hat sich der Bund als öffentlicher Auftraggeber entschieden, die Ausnahmeregelungen zu den Baupreissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine ein weiteres Mal zu verlängern. So soll weiterhin partnerschaftlich und zielorientiert unkalkulierbaren Preisentwicklungen und Lieferengpässen entgegengewirkt werden.“

Weitere Informationen

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes

Erlass zur zweiten Verlängerung der Stoffpreisklausel

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