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Wer erhält einen Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss
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Die Bundesbauministerin Klara Geywitz äußert sich zum im Kabinett beschlossenen Heizkostenzuschuss. Außerdem beantwortet ihr Ministerium die wichtigsten Fragen. Wer ist bezugsberechtigt und wieviel Geld erhält jeder einzelne.

Klara Geywitz (SPD), Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Rund 2,1 Millionen Menschen in Deutschland erhalten ab Juni dieses Jahres einen einmaligen Heizkostenzuschuss durch den Bund. Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld machen mit rund 710.000 Haushalten – also rund 1,6 Millionen Menschen – den Großteil aus. Sie sind Rentnerinnen und Rentner, Alleinerziehende oder Menschen, die wenig verdienen. Sie können die steigenden Energiepreise nicht so einfach wegstecken.

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Deshalb sollen diese Menschen mit dem Heizkostenzuschuss eine spürbare Unterstützung erhalten: 135 Euro pro Ein-Personen-Haushalt, 175 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt und jeder weitere Mensch in einem Haushalt 35 Euro. Auch Schüler*innen, Studierende, Auszubildende und Menschen in beruflicher Fortbildung erhalten einen Heizkostenzuschuss von 115 Euro, wenn sie BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Aufstiegs-BAföG bekommen.

Mit dem Heizkostenzuschuss unterstützen wir als Bundesregierung kurzfristig und schnell. Für uns ist aber auch klar, dass wir zügig weitermachen werden. Der CO2-Preis wird aufgeteilt zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. Das machen wir bis zum 1. Juni. Die Bundesregierung muss Sanierungen und energetisch klugen Neubau unterstützen. An diesen mittelfristigen und langfristigen Aufgaben arbeiten wir gemeinsam.“

FAQ Heizkostenzuschuss*)

Was ist der geplante Heizkostenzuschuss?

Bei dem Heizkostenzuschuss handelt es sich um eine einmalige Sozialleistung für Empfänger von

  • Wohngeld,
  • BAföG,
  • Aufstiegs-BAföG,
  • Berufsausbildungsbeihilfe und
  • Ausbildungsgeld.

Die Einmalzahlung dient als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise.

Warum ist der einmalige Heizkostenzuschuss wichtig?

Die Heizkosten sind in Deutschland stark gestiegen – folglich steigt auch die Warmmiete. Die dadurch entstehende Zusatzbelastung trifft die Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. Hier soll der Heizkostenzuschuss entlasten und mögliche soziale Härten abfedern.

Wie hat man die Höhe des Zuschusses berechnet?

Die geschätzten Heizkosten der Wohngeldhaushalte 2020 wurden mit den bis zum Frühjahr 2022 zu erwartenden Preissteigerungen fortgeschrieben. Auf Basis der durchschnittlichen Mehrbelastung wurde die Einmalzahlung berechnet. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt.

Warum richtet sich die Höhe nach der Personenzahl?

Im Wohngeldsystem hängt die Größe einer Wohnung mit der Anzahl der Haushaltsmitglieder zusammen (Richtwohnfläche). Die Staffelung des Heizkostenzuschusses geht davon aus, dass die Mehrkosten pro Person proportional den Mehrkosten der entsprechenden Wohnfläche entsprechen.

Wer erhält den Heizkostenzuschuss?

Berechtigt sind rund

  • 1,6 Millionen Menschen in 710.000 Haushalten, die im Zeitraum vom 1.10.2021 bis 31.3.2022 (Heizperiode) in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen haben
  • 370.000 BAföG-Empfänger
  • 50.000 Empfänger von Aufstiegs-BAföG
  • 65.000 Personen Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld

In welcher Höhe wird der einmalige Zuschuss gewährt?

  • Wohngeldempfänger
    • Ein-Personen-Haushalt: 135 Euro
    • Zwei-Personen-Haushalt: 175 Euro
    • Jede weitere Person: zusätzlich 35 Euro.
  • Empfänger von BAföG, Aufstiegs-BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten je 115 Euro

Wann erhalten die Berechtigten die Zahlung?

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist zum 1. Juni 2022 geplant. Dann, wenn in der Regel die Betriebskostenabrechnungen mit den Heizkosten für den Winter 2021/2022 verschickt werden, soll die Auszahlung erfolgen.

Wie erhalten die Berechtigten den Zuschuss? Ist ein Antrag erforderlich?

Die Auszahlung an Wohngeldempfänger und Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld soll automatisch erfolgen. Ein gesonderter Antrag ist also nicht nötig.

Empfänger von BAföG und Aufstiegs-BAföG müssen einen Antrag bei den von den Ländern zu bestimmenden Behörden stellen. Das sind voraussichtlich die jeweiligen BAföG- bzw. Aufstiegs-BAföG-Ämter.

Wer ist bezugsberechtigt?

  • Haushalte, die von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat Wohngeld bezogen haben
  • Empfänger von BAföG oder Aufstiegs-BAföG, die
    • von Oktober 2021 bis März 2022 mindestens einen Monat lang gefördert wurden und(!)
    • nicht selbst Wohngeld bezogen haben oder
    • einem Haushalt angehörten, für den Wohngeld bewilligt wurde
  • Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld die über einen eigenen Haushalt verfügen

Werden andere soziale Leistungen gekürzt?

Eine Anrechnung des einmaligen Heizkostenzuschusses bei anderen Sozialleistungen, beispielsweise dem Kinderzuschlag, soll nicht erfolgen.

Reicht der einmalige Heizkostenzuschuss aus, um die Bürger angemessen zu entlasten?

Der Heizkostenzuschuss ist als Maßnahme geplant, um kurzfristig finanzielle Belastungen von Haushalten mit geringeren Einkommen abzufedern. Seine Höhe bemisst sich am durchschnittlichen Verbrauch und der allgemeinen Preisentwicklung bei Heizenergie. Das sollte die derzeitige Mehrbelastung ausgleichen.

Wird es einen jährlichen Heizkostenzuschuss geben?

Der Heizkostenzuschuss in 2022 wurde auf Grund der stark gestiegenen Energiepreise als einmaliger Zuschuss im Koalitionsvertrag vereinbart. Die soziale Abfederung dieses starken Anstiegs wird durch weitere Maßnahmen flankiert. Klar ist, dass alle Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin, mit Blick auf die kommenden Heizperioden, überprüft werden.

Ist eine weitere Anpassung des Wohngeldes notwendig?

Im Zuge der Maßnahmen zur notwendigen Einsparung von CO2-Emissionen im Gebäudebereich werden die Wohnkostenbelastungen weiter zunehmen. Daher ist eine zusätzliche Wohngeldstärkung, so wie im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorgesehen, ein geeigneter Weg zur sozialen Flankierung der Klimawende.

Welche weiteren Vorhaben plant die Bundesregierung zur Entlastung von Mietern?

  • Bau von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr, davon 100.000 Sozialwohnungen
  • Senkung der Kappungsgrenze von 15 Prozent auf elf Prozent. Danach könnten Vermieter von Wohnungen in angespannten Mietmärkten ihre Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als elf Prozent erhöhen.
  • Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum Jahre 2029
  • Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Basis der letzten sieben Jahre (derzeit sechs Jahre)
  • Abschaffung der EEG-Umlage (Die Absenkung der EEG-Umlage erfolgte im Januar 2022 von 6,5 ct/kWh auf 3,723 ct/kWh)
  • Aufteilung der Kosten des CO2-Preises zwischen Mieter und Vermieter

 

Weitere Informationen zum Heizkostenzuschuss

Informationen für BAföG- und AFBG-Bezieher hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung auf einer eigenen Webseite Heizkostenzuschuss BAföG veröffentlicht.

Eine Formulierungshilfe Heizkostenzuschussgesetz dient als Grundlage für den entsprechenden Gesetzentwurf

*) Den Originaltext FAQ Heizkostenzuschuss haben wir gekürzt und vereinfacht. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form. Die entsprechenden Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Quelle Originaltext: Bundesministerium für Wohnen, Stadt und Bauen, Stand: 2. Februar 2022

 

 

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