Wer plant, mit Wohnmobil oder Wohnwagen in den Sommerurlaub 2025 zu starten, sollte die neue Prüfpflicht für Flüssiggasanlagen beachten. Spätestens bis zum 19. Juni 2025 müssen alle Halter eine gültige Gasprüfung nach Arbeitsblatt DVGW G 607 vorweisen können. Bereits seit Juni 2024 gilt diese Pflicht, doch die Übergangsfrist läuft bald aus.
Warum gab es die Übergangsfrist?
Die Übergangsfrist wurde eingeführt, um Haltern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Besonders Besitzer älterer Fahrzeuge, bei denen keine regelmäßige Gasprüfung dokumentiert war, sollten die Gelegenheit haben, ihre Anlagen prüfen zu lassen.
Diese Frist gilt für alle Freizeitfahrzeuge, deren Flüssiggasanlagen zum Kochen, Heizen oder Kühlen genutzt werden. Bereits geprüfte Anlagen behalten ihre Gültigkeit bis zur nächsten planmäßigen Überprüfung. Ab Juni 2025 ist die Prüfpflicht verbindlich und Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Was umfasst die G607-Prüfung?
Die Prüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) und überprüft:
- Sicht-, Funktions- und Dichtheit der Anlage
- Zustand der Gasflaschen, Halterungen, Dichtungen, Sicherheitsventile und Anschlussschläuche
- Funktion von Lüftungsöffnungen und Abgasrohren
Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Fahrzeug eine Plakette, die am Kennzeichen angebracht wird, und eine Bescheinigung über die Durchführung.
Bußgelder bei Verstößen
Bei einer versäumten Prüfung drohen folgende Strafen:
- 15 Euro: Verzögerung um 2 bis 4 Monate
- 25 Euro: Verzögerung um 4 bis 8 Monate
- 60 Euro: Verzögerung über 8 Monate hinaus
Rechtzeitig Termin vereinbaren
Die DEKRA empfiehlt, möglichst frühzeitig einen Termin bei sachkundigen Prüforganisationen zu vereinbaren. Zur Urlaubszeit könnte es sonst zu Engpässen kommen. Die Gasprüfung ist notwendig:
- Vor der erstmaligen Inbetriebnahme
- Nach prüfpflichtigen Änderungen
- Wiederkehrend alle 24 Monate
Fazit
Die neue Prüfpflicht erhöht die Sicherheit bei der Nutzung von Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen. Halter sollten die verbleibende Zeit der Übergangsfrist nutzen, um ihre Fahrzeuge rechtzeitig überprüfen zu lassen – für einen sorgenfreien Start in die Urlaubssaison.