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Als Handwerker nach Neuseeland – Dein Weg zum Arbeitsvisum

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Die Globalisierung macht unsere Welt zugänglicher und erweitert ständig die Möglichkeiten, international zu arbeiten. Neuseeland zieht mit seiner reichen Natur und Kultur jedes Jahr Handwerker aus der ganzen Welt an und bietet verschiedene Möglichkeiten, hier zu arbeiten.

Unabhängig davon, ob man für einen begrenzten Zeitraum in Neuseeland arbeiten möchte oder eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung anstrebt, benötigt man ein Visum. Neuseeland bietet eine Vielzahl verschiedener Arbeitsvisa und Kriterien, die Bewerber dafür erfüllen müssen. Hier bekommst Du einen ersten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, ein Visum zu bekommen.

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Visumsmöglichkeiten für Handwerker?

Neuseeland bietet Handwerkern aus den DACH-Ländern verschiedene Möglichkeiten, ein Visum zu erhalten. Zudem unterscheiden sich die Arbeitsvisa in ihrer Gültigkeit. Das ‚Working Holiday Visum‘ eignet sich beispielsweise für kurze Aufenthalte und befristete Beschäftigungen. Andere Visa wie das ‚Accredited Employer Work Visa‘ sind für Personen gedacht, die ein Jobangebot von einem akkreditierten Arbeitgeber vorweisen können.

Wer dauerhaft in Neuseeland bleiben möchte, kann das ‚Skilled Migrant Category Resident Visa‘ in Betracht ziehen. Dieses basiert auf einem Punktesystem, das Aspekte wie Alter, Berufserfahrung und Qualifikation berücksichtigt.

Anmerkung: Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Visum spezifische Anforderungen hat und es ist ratsam, die aktuellen Informationen bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde zu überprüfen.

 

Befristetes Arbeitsvisum

Wer die Voraussetzungen für ein langfristiges Arbeitsvisum zunächst nicht erfüllt oder nur einen kurzfristigen Aufenthalt in Neuseeland plant, für den können alternative Visumoptionen in Frage kommen. Eines der bekanntesten ist das ‚Working Holiday Visum‘.

 

Working Holiday Visum

Das Working Holiday Visum ist eine großartige Möglichkeit für junge Menschen aus den DACH-Ländern, Neuseeland zu entdecken und gleichzeitig die Chance zu haben, vorübergehend zu arbeiten oder zu studieren. Leider ist dieses Programm derzeit nicht für Schweizer Staatsbürger verfügbar.

Antragsteller aus Deutschland und Österreich müssen zwischen 18 und 30 Jahre alt sein. Das Visum ist in der Regel 12 Monate gültig und berechtigt den Inhaber, jede Art von Arbeit anzunehmen, wobei die Dauer der Beschäftigung bei ein und demselben Arbeitgeber begrenzt ist.

Antragsteller müssen nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts während ihres Aufenthalts in Neuseeland verfügen und bestimmte gesundheitliche und charakterliche Anforderungen erfüllen. Für Deutsche sind die zur Verfügung stehenden Plätze nicht begrenzt, für Österreicher gibt es ein jährliches Kontingent von maximal 100 Plätzen. Wenn dieses ausgeschöpft ist, heißt es leider warten bis zum nächsten Jahr.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass
  • Zwischen 18 und 30 Jahre alt sein
  • Online-Antrag von außerhalb Neuseelands stellen
  • Nicht von unterhaltsberechtigten Kindern begleitet werden
  • Über ausreichend finanzielle Mittel verfügen (derzeit NZD 4.200)
  • Gültiges Rückflugticket oder ausreichend Geld
  • Krankenversicherung

Kosten: derzeit NZD 420,-

 

Accredited Employer Work Visa

Das ‚Accredited Employer Work Visa‘ ist ein befristetes Arbeitsvisum von bis zu drei Jahren, das es neuseeländischen Unternehmen ermöglicht, ausländische Arbeitnehmer einzustellen. Der Arbeitgeber muss von der neuseeländischen Regierung zugelassen sein und einen „Job Check“ durchführen, um sicherzustellen, dass sich die Stelle nicht mit einem Neuseeländer besetzen lässt. Zudem muss das Gehalt einem neuseeländischen Standard entsprechen.

Der Antragsteller muss seine Qualifikation für die angebotene Stelle nachweisen und die neuseeländischen Mindestanforderungen an Charakter und Gesundheit erfüllen. Das Visum bindet den Inhaber an einen bestimmten Arbeitsplatz und Arbeitgeber; ein Arbeitsplatzwechsel erfordert die Beantragung eines neuen Visums.

Familienangehörige des Visuminhabers müssen ein eigenes Visum beantragen, wobei es spezielle Kategorien für Arbeits-, Studenten- und Besuchervisa gibt.

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass
  • Jobangebot von einem neuseeländischen Arbeitgeber
  • Vollzeitarbeit von min. 30 Stunden pro Woche
  • Gehalt von min. 29,66 NZD pro Stunde
  • Berufliche Qualifikationen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Medizinische Eignungsuntersuchung
  • Zustimmung zur Bindung an einen bestimmten Arbeitgeber

Kosten: derzeit NZD 750,-

 

Arbeitsvisum zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Für diejenigen, die eine dauerhafte Perspektive anstreben, ist ein befristetes Arbeitsvisum jedoch nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Aus dieser Position heraus lässt sich unter bestimmten Umständen ein neuseeländisches Aufenthaltsvisum beantragen, das zum dauerhaften Aufenthalt berechtigt.

Im Gegensatz zum befristeten Visum bietet der ‚Resident Status‘ mehr Freiheiten bei der Wahl des Arbeitsplatzes und des Arbeitgebers und ermöglicht auch die Einbeziehung von Familienangehörigen in den Visumsantrag.

 

Skilled Migrant Category

Die Skilled Migrant Category ist ein spezielles Aufenthaltsvisum für Fachkräfte. Es basiert auf einem Punktetest, der verschiedene Faktoren berücksichtigt. Wer in diesem Test genügend Punkte erreicht, kann eine Interessenbekundung (Expression of Interest) für dieses Visum einreichen. Erfolgreiche Bewerber erhalten dann eine Einladung zur Beantragung eines Visums.

Um eine Interessenbekundung einreichen zu können, sind derzeit mindestens 180 Punkte erforderlich. Jedoch hat die Neuseeländische Regierung eine umfassende Überarbeitung dieses Programms angekündigt.

 

Die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Gültiger Reisepass
  • Mindestalter unter 55 Jahre
  • Gute Englisch Kenntnisse
  • Expression of Interest (EOI)
  • Medizinische Eignungsuntersuchung
  • Berufliche Qualifikationen
  • Ausreichend Arbeitserfahrung
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Mindestanzahl im Punktetest

Kosten: ab NZD 4.880,-

 

Häufige Fragen und Antworten (FAQs)

Bei der Beantragung eines Arbeitsvisums für Neuseeland haben Handwerker und andere Berufstätige oft eine Vielzahl von Fragen. Hier sind einige der wichtigsten FAQs im Zusammenhang mit dem „Arbeitsvisum für Neuseeland“:

  • Wer ist berechtigt, ein Arbeitsvisum für Neuseeland zu beantragen?

Jeder, der ein Jobangebot aus Neuseeland erhalten hat, kann grundsätzlich ein Arbeitsvisum beantragen. Voraussetzungen können je nach Beruf und Fachgebiet variieren.

  • Wie lange ist das Arbeitsvisum gültig?

    Die Gültigkeit des Arbeitsvisums kann je nach Art des beantragten Visums variieren. Einige Visa sind befristet, andere können zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung führen.

  • Muss ich bereits ein Jobangebot haben, bevor ich das Visum beantrage?

    In den meisten Fällen ist ein vorheriges Jobangebot erforderlich, es gibt jedoch bestimmte Kategorien von Arbeitsvisa, bei denen dies nicht zwingend notwendig ist.

  • Wie kann ich nachweisen, dass ich qualifiziert bin?

    Abhängig von Ihrem Handwerk oder Berufsfeld müssen Sie eventuell Zeugnisse, Diplome oder andere Nachweise über Ihre Qualifikation vorlegen. Auch Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide können als Nachweis für die Dauer der Beschäftigung dienen.

  • Gibt es Altersbeschränkungen für das Arbeitsvisum?

    Einige spezielle Visa, wie z.B. das Working Holiday Visum, haben Altersbeschränkungen. Andere Arbeitsvisa haben diese Beschränkungen möglicherweise nicht.

  • Kann ich meine Familie mitbringen?

    In vielen Fällen können Inhaber eines Arbeitsvisums auch Visa für ihre abhängigen Familienmitglieder beantragen, sodass diese ebenfalls nach Neuseeland kommen können.

  • Wie lange dauert der Antragsprozess?

    Die Bearbeitungszeit kann je nach Visumkategorie und der aktuellen Arbeitsbelastung der neuseeländischen Einwanderungsbehörde variieren.

  • Gibt es gesundheitliche Anforderungen oder Kontrollen?

    Ja, Bewerber müssen in der Regel Gesundheitschecks bestehen, um sicherzustellen, dass sie keine schwerwiegenden gesundheitlichen Probleme haben, die eine Belastung für das neuseeländische Gesundheitssystem darstellen könnten.

  • Muss ich Englisch sprechen?

    Englischkenntnisse können je nach Beruf und Visumkategorie erforderlich sein. Ein Sprachtest, könnte in einigen Fällen verlangt werden.

  • Was passiert, wenn mein Visum abläuft und ich weiterarbeiten möchte?

    Sie müssten entweder eine Verlängerung beantragen oder ein neues Visum beantragen, je nach den spezifischen Anforderungen und Ihrem aktuellen Status.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Einwanderungsrichtlinien und -verfahren je nach Land und im Laufe der Zeit variieren können. Es ist immer ratsam, die offizielle Website der neuseeländischen Einwanderungsbehörde oder einen Einwanderungsberater zu konsultieren, um aktuelle und genaue Informationen zu erhalten.

Foto: Wirestock auf Freepik

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