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Bauförderung: Klimafreundlicher Neubau

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Das Bundesbauministerium fördert den klimafreundlichen Neubau von Gebäuden mit einer neuen Bauförderung, die ab dem 1. März 2023 startet.  Erstmals wird dabei der komplette Lebenszyklus eines Gebäudes berücksichtigt.

„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung. „Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten.“

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Klimafreundlicher Neubau

Vor diesem Hintergrund fördert das Ministerium ab dem 1. März diesen Jahres ausschließlich den klimafreundlichen Neubau, wozu jährlich 750 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen.

Bauförderung im Detail

Voraussetzungen für die Bauförderung

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Diese müssen die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

Zinsverbilligte Kredite

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, beispielsweise für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.

Mit der Durchführung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können die Anträge für eine Förderung gestellt werden.

KfW Bauförderung

Die KfW Bauförderung erfolgt über drei Programme:

  • Programm 297 Klimafreundliche Neubauten zur Selbstnutzung
  • Programm 298 Neubauten zur Vermietung
  • Programm 299 Nichtwohngebäude

Die Gebäude müssen nach Fertigstellung unter anderem mindestens den Energieeffizienzstandard 40 erreichen. Wenn sie zudem das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen, fällt der zinsgünstige Kredit noch höher aus. Die Kredite dienen ausschließlich dem Bau des Gebäudes und nicht etwa dem Grundstückskauf.

Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Förderhöhe der Programme KfW 297 und KfW 298 beträgt 100.000 Euro. Damit lassen sich 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Falls das Gebäude die Standards des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude erfüllt, sind zusätzlich bis zu 50.000 Euro, also insgesamt 150.000 Euro Finanzierung, möglich.

Förderfähig sind:

  • Baukosten
  • Kosten für Fachplanung
  • Kosten für Lebenszyklusanalyse
  • Zertifizierungskosten für Nachhaltigkeitssiegel

Nicht förderfähig sind:

  • Grundstückskosten

Art der Förderung

Die Finanzierung sieht stark zinsvergünstigte Kredite vor. Die Konditionen sollen bis zu 4 Prozent unter dem marktüblichen Zinssatz liegen. Tilgungszuschüsse sind nicht vorgesehen.

Laufzeiten

Für den Kredit kann man Laufzeiten von 10, 25 und 35 Jahren wählen. Bis zu fünf tilgungsfreie Jahre sind möglich. Auf Wunsch kann die Finanzierung als endfälliges Darlehen beantragt werden, das heißt, man zahlt während der Laufzeit ausschließlich Zinsen. Am Ende der Laufzeit bezahlt man dann den Kredit in einer Summe zurück.

Voraussetzungen für die Bauförderung

Für die Förderung ist vor Beginn des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Er muss prüfen und bestätigen, dass die Voraussetzungen für das Programm Klimafreundlicher Neubau gegeben sind. Den Finanzierungsantrag stellt man über einen Finanzierungspartner der KfW, beispielsweise über seine Hausbank. Die KfW-Programme 297/298 Klimafreundlicher Neubau kann jeder beantragen, der klimafreundlich bauen oder kaufen möchte. Eine Einschränkung des Personenkreises gibt es nicht.

Voraussetzungen für Kredit bis zu 100.000 Euro:

  • Effizienzhaus-Standard 40
  • Lebenszyklusanalyse Treibhauseffekt
  • Klimafreundliche Heizungsanlage, die auf fossile Brennstoffe oder Biomasse verzichtet

Voraussetzung für Zusatzkredit bis zu 50.000 Euro:

  • Nachhaltigkeitszertifizierung

Jährliche Fördersumme

Aus dem Klima- und Transformationsfonds stehen im Jahr 2023 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 750 Millionen Euro auf das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau und 350 Millionen Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien entfallen.

Richtlinie Klimafreundlicher Neubau

 

Quelle: BMWSB
Foto: Ralph auf Pixabay

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