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Corona-Virus: Tipps für den Fachhandel

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Wie verhalte ich mich als Fachhändler in Sachen Coronavirus? Wie schütze ich Kunden und Mitarbeiter vor einer weiteren Verbreitung? Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) hat aktuelle Fragen und Antworten zusammengetragen.

Wie stellen sich Unternehmer auf die Krankheitswelle ein?

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Wie lange überleben Coronaviren auf Oberflächen?

Welche Gefahr geht von importierten Waren oder Postsendungen aus?

Besteht Infektionsgefahr beim Berühren anderer Oberflächen?

Soll Atemschutz für die Beschäftigten angeschafft werden?

Was sollte man bei Kontakten zu Kollegen und Geschäftspartnern, die aus Risikogebieten nach Deutschland kommen, beachten?

Was ist im Einzelhandel und bei ständigen Kundenkontakten zu beachten?

Wie soll mit Kolleginnen und Kollegen umgegangen werden, die husten oder niesen?

Was ist zu tun, wenn Beschäftigte auf Dienstreisen erkranken?

Wie kann man sich allgemein vor Infektionen schützen?

Wo gibt es weitere Informationen?


Wie stellen sich Unternehmer auf die Krankheitswelle ein?

Auf einen Schlag können viele Beschäftigte gleichzeitig ausfallen. Sie erkranken entweder selbst oder müssen erkrankte Familienangehörige pflegen. Durch Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter kann sich der Personenkreis, der nicht mehr zur Arbeit gehen kann, schnell vergrößern. Unabhängig davon, ob die Erkrankungen durch das Coronavirus als Pandemie eingestuft wird oder nicht, sollten sich Unternehmen darauf einstellen, dass es in den kommenden Wochen vermehrt zu diesen krankheitsbedingten Ausfällen kommt. Um die betrieblichen Abläufe dennoch sicherstellen zu können, ist es erforderlich, im Vorfeld eine ganze Reihe von Fragen zu klären. Beispielsweise wie Geschäftsabläufe bei Personalausfällen sichergestellt werden sollen. Die Unfallversicherungsträger haben als Hilfestellung zehn Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung zum Download zusammengestellt. Wichtig ist es, durch eine sachliche Risikokommunikation Paniksituationen zu vermeiden.


Wie lange überleben Coronaviren auf Oberflächen?

In Publikumsmedien wird immer wieder darauf verwiesen, dass Coronaviren bis zu neun Tagen auf Oberflächen überleben können. Eine nähere Betrachtung der Ergebnisse zeigt, dass die Angaben zur Überlebensfähigkeit von Coronaviren auf verschiedenen Oberflächen in einem weiten Bereich zwischen zwei Stunden und bis zu 9 Tagen schwanken.

Dazu muss man wissen: Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Studien basieren auf sehr unterschiedlichen Untersuchungen. Teilweise wurden verschiedene Materialien mit Coronaviren kontaminiert und anschließend für unterschiedliche Zeiträume bebrütet. In anderen Studien wurden Oberflächen mit Viren kontaminiert und bei Raumtemperaturen trocknen gelassen. Ob die Viren nach den unterschiedlichen Zeiträumen noch infektiös waren, wurde nur an Zellkulturen ermittelt. Eine Übertragbarkeit dieser Studien auf reale Bedingungen ist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Meist gar nicht in den Medien erwähnt wird zudem eine andere Studie: Sie hat eine mittlere Halbwertszeit von knapp einer Stunde für Coronaviren auf Kunststoff- und Stahloberflächen ermittelt.


Welche Gefahr geht von importierten Waren oder Postsendungen aus?

Fakt ist, dass bislang keine Fälle bekannt sind, bei denen es zu einer Infektion durch Berühren von Oberflächen importierter Waren oder Postsendungen gekommen ist. Deshalb ist ein äußerliches Desinfizieren von Waren nicht erforderlich.


Besteht Infektionsgefahr beim Berühren anderer Oberflächen?

Oberflächen, die ständig angefasst werden, etwa Haltestangen in öffentlichen Verkehrsmitteln,  können kontaminiert sein. Von dort können die Viren auf die Hände und anschließend auf die Schleimhäute des Mundes, der Nase oder der Augen übertragen werden.

Weitere Hinweise zu einer potenziellen Infektionsgefährdung durch importierte Produkte hat das Bundesinstitut für Risikobewertung auf der Basis aktueller Informationen zusammengestellt.


Soll Atemschutz für die Beschäftigten angeschafft werden?

Das Tragen von medizinischem Mund-Nasen-Schutz („OP-Maske“) bietet nur sehr eingeschränkt Schutz vor Infektionen. Ein wichtiger Übertragungsweg ist das Einatmen von virushaltigen Tröpfchen, wie sie beim Niesen oder Husten freigesetzt werden. Gegen diese Form der Übertragung bieten diese Masken keinen Schutz. Schutz bieten diese Masken nur insofern, als das Berühren von Mund- und Nasenschleimhäuten mit kontaminierten Fingern verhindert wird.


Was sollte man bei Kontakten zu Kollegen und Geschäftspartnern, die aus Risikogebieten nach Deutschland kommen, beachten?

Grundsätzlich sollte man derzeit persönlichen Kontakt zu Personen aus Risikogebieten vermeiden und nur auf elektronischem Weg miteinander kommunizieren. Die Gefahr, dass Personen, die aus Nicht-Risikogebieten nach Deutschland einreisen, das Virus in sich tragen, kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden. Vor dem Hintergrund, dass zurzeit sich auch die saisonale Grippe in Deutschland ausbreitet, sollen auch in diesen Fällen die ohnehin gültigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Informationen welche Städte und Regionen zu den Risikogebieten zählen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.


Was ist im Einzelhandel und bei ständigen Kundenkontakten zu beachten?

Im Einzelhandel sollten die Hygienemaßnahmen, die gegen saisonale Grippe empfohlen werden, konsequent angewendet werden. Wo es möglich ist, sollte der Abstand zum Kunden von mindestens einem Meter eingehalten werden. Das ist natürlich nicht immer möglich, zum Beispiel an Kassenarbeitsplätzen. An solchen Arbeitsplätzen sollten deshalb keine Beschäftigten mit Vorerkrankungen, insbesondere bestehenden Atemwegserkrankungen wie Asthma, beschäftigt werden. Mitarbeiter mit Vorerkrankungen sollten, wenn möglich, übergangsweise zum Beispiel im Lager eingesetzt werden. Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement kann zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Dazu zählt insbesondere, den Beschäftigten frisches Obst und Getränke zur Verfügung zu stellen.


Wie soll mit Kolleginnen und Kollegen umgegangen werden, die husten oder niesen?

Bei begründetem Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion oder auch Influenzavirus-Infektion, etwa bei Kontakt zu Personen mit bekannter Infektion und entsprechenden Symptomen, sollten die Betroffenen einen Arzt kontaktieren. Um die Arztpraxen nicht zu überlasten, sollte die erste Kontaktaufnahme telefonisch erfolgen. Bei Unsicherheit sollten sie freigestellt werden, um einer weiteren Verbreitung im Betrieb entgegen zu wirken.

Hier noch ein Hinweis, der bei jedem Infekt gilt, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Grippewelle: Wer krank ist, soll sich nicht „heldenhaft“ an den Arbeitsplatz schleppen. Er oder sie soll sich zu Hause auskurieren, bis die Gesundheit wieder voll hergestellt ist und keine Möglichkeit mehr besteht, andere anzustecken. So lässt sich verhindern, dass die Kolleginnen und Kollegen zu infizieren werden, die dann ebenfalls erkranken und ausfallen. Dies sollte von den Führungskräften aktiv kommuniziert und vorgelebt werden.


Was ist zu tun, wenn Beschäftigte auf Dienstreisen erkranken?

Sie sollten das zuständige Gesundheitsamt kontaktieren und eine Abklärung vornehmen lassen, wenn sie

  • innerhalb der letzten 14 Tage in Risikogebieten gewesen sind,
  • Kontakt zu einer Person aus dem Risikogebiet hatten oder
  • Kontakt zu einem bestätigten Fall hatten.

Menschen, auf die eines dieser Kriterien zutrifft, sollten zunächst zuhause bleiben und das zuständige Gesundheitsamt informieren. Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, können Sie unter folgendem Link erfahren: https://tools.rki.de/plztool/

Von dort wird eine weitere Abklärung erfolgen. Diese Regelung gilt auch für Kontakte zu möglichen Betroffenen aus Risikogebieten. Informationen welche Städte oder Regionen zu Risikogebieten zählen, finden Sie auf der Seite des Robert-Koch Instituts. Nur Patienten mit schwereren Symptomen sollten eine Notaufnahme aufsuchen. Hier sollte eine Vorankündigung erfolgen mit dem Hinweis, dass eine Infektion mit Coronaviren möglich ist.


Wie kann man sich allgemein vor Infektionen schützen?
  1. Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände, vor allem wenn Sie Oberflächen berührt haben, die ständig von anderen Personen berührt werden, etwa Haltestangen in der U-Bahn oder in Bussen.
  2. Stärken Sie Ihr Immunsystem, durch regelmäßige Bewegung an der frischen Luft und durch gesunde Ernährung mit frischem Obst.
    Lüften Sie regelmäßig.
  3. Meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  4. Niesen und husten Sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge.
  5. Fassen Sie sich nach Möglichkeit nicht ins Gesicht, vermeiden Sie die Berührung der Schleimhäute im Bereich von Augen, Mund und Nase.
    Halten Sie Abstand zu Personen, die niesen oder husten (zirka ein bis zwei Meter).
  6. Haben Sie den Verdacht, sich möglicherweise mit Coronaviren angesteckt zu haben, sollten Sie unbedingt zu Hause bleiben und einem Arzt telefonisch von Ihrem Verdacht erzählen. So vermeiden Sie, ein volles Wartezimmer zu betreten. Wenn möglich, sollten Sie auch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt fahren, um keine anderen Menschen anzustecken.
  7. Informieren Sie sich über die zuständigen staatlichen Institutionen. In den sozialen Netzwerken kursieren viele falsche Informationen.
  8. Für Personen mit Vorerkrankungen der Atemwege und Personen mit geschwächtem Immunsystem ist es besonders wichtig, diese Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen. In diesen Fällen sollte mit dem Arzt geklärt werden, ob eine Grippeschutzimpfung erfolgen sollte.

Wo gibt es weitere Informationen?

Derzeit zeigt das Erkrankungsgeschehen sowohl bei den Infektionen durch das neuartige Coronavirus als auch bei den Grippeviren eine deutliche Dynamik. Deshalb sollten Sie regelmäßig die Informationen auf den nachfolgenden Seiten verfolgen.

Robert-Koch Institut zu medizinischen Informationen:

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu Arbeitsschutzmaßnahmen:

Auswärtiges Amt zu Reisehinweisen

Europäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Aktuelles zum Corona-Virus SARS-CoV2

 

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