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Was verdient eine Putzfrau oder ein Fensterputzer?

Fensterputzer
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Die rund 700.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk bekommen bald mehr Geld. Das teilte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Anfang Juni 2022 in einer Presseinfo mit.

Der Einstiegsverdienst in der Branche steigt demnach ab Oktober 2022 auf 13 Euro pro Stunde. Glas- und Fassadenreiniger verdienen dann sogar 16,20 Euro pro Stunde. Zum Vergleich: der gesetzliche Mindestlohn steigt im gleichen Monat auf (nur) 12 Euro pro Stunde. Daher sei die Gebäudereinigung für Fachkräfte weiterhin attraktiv, so die IG BAU.

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Tariferhöhung: ein Euro pro Stunde

Die Tarifeinigung sieht vor, dass die Verdienste in allen Lohngruppen um einen Euro pro Stunde steigen. Im Januar 2023 sollen die Löhne dann auf 13,50 Euro beziehungsweise 16,70 Euro pro Stunde steigen. Beide Lohngruppen sind sogenannte Branchenmindestlöhne. Sie sollen nach dem Willen von Gewerkschaft und Arbeitgebern verpflichtend für alle Unternehmen in der Gebäudereinigung gelten. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024. Die Tarifkommissionen müssen der Einigung bis zum 15. Juni 2022 noch zustimmen.

Die Gebäudereinigung ist mit ihren bundesweit rund 700.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die beschäftigungsstärkste Sparte im deutschen Handwerk. Nach Information der IG BAU arbeiten 500.000 von ihnen, ein Großteil Frauen, zum Branchenmindestlohn.

Mindestlohn Gebäudereiniger Handwerk

  • ab Oktober 2022: 13 Euro/Stunde
  • ab Januar 2023: 13,50 Euro/Stunde

Mindestlohn für Glas- und Fassadenreiniger

  • ab Oktober 2022: 16,20 Euro/Stunde
  • ab Januar 2023: 16,70 Euro/Stunde

Update vom 15.6.2022:

Der Weg für höhere Löhne in der Gebäudereinigung ist frei. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat der Tarif-Einigung mit den Arbeitgebern vor Ablauf der Erklärungsfrist an diesem Mittwoch (15. Juni 2022) zugestimmt – der zugleich der „Tag der Gebäudereinigung“ ist. Das entsprechende Votum der Bundestarifkommission fiel einstimmig aus, teilt die Gewerkschaft in Frankfurt am Main mit. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hatte dem Kompromiss bereits zugestimmt.

Quelle: IG BAU

Foto: Praxis_Porsch from Pixabay

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1 Kommentar

Huelle 6. Juni 2022 - 16:01

Wenn auch der Mindestlohn erhöht wird und so steht man danach schlechter da wie vorher hatte bis zu meiner Erwerbsminderungsrente in Reinigung gearbeitet. Űber 30jahre da tätig gewesen. Mit jeder Erhöhung egal ob Hausreinigung Grundreinigung oder Bűroreinigung, Schulreinigung oder auch Glasreinigung wurden dann die m² welche man in bestimmter Zeit zu erledigen immer mehr. Normal und grűndlich nicht mehr möglich, kein Wunder das z. B. sich Schulen beschweren wűrde nicht sauber gereinigt wie auch. In den Jahren wurden Zeiten halbiert die Aufträge bekommt wer am preiswertesten ist, also dann nur noch Pfusch. Es wurde dann mit Chemie gespart oder nur Billigkram benutzt, könnte űber meine Arbeit da Bände schreiben. Bei meinem vorletzten Arbeitgeber war ich 16Jahre dann löste er Firma auf der Letzte der mich vor Rente beschäftigte kűndigte mir nachdem er keinen Zuschuss mehr vom Arbeitsamt von 50%bekam aber da war ich dann auch körperlich so kaputt das ich in Vorruhestand als Erwerbsminderungsrente ging nach 1,5Jahren Arbeitslosigkeit mit 60Jahren.In der Branche wird man nur verheizt wenn fertig auf die Knochen kann man gehen, nur die Chefs machen Kasse nicht der Arbeiter mit Erhöhungen

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