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Die neue Grundsteuer

Die neue Grundsteuer
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Die neue Grundsteuer kommt zwar erst 2025, doch schon jetzt müssen Grundstücks- und Immobilienbesitzer aktuelle Daten an die Finanzämter melden. Wie man dabei Schritt für Schritt vorgeht, erklärt Rechtsexperte Christoph von Klitzing.

Egal ob selbstgenutzt oder vermietet – ab 2025 ändert sich die Besteuerung für Grundstücke und Gebäude. Das Ziel: Eine gerechtere Grundsteuerberechnung. Bei der dafür notwendigen Neubewertung ist „Amtshilfe“ gefordert: Jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, muss die Daten für die Ermittlung des Grundsteuerwerts rechtzeitig den zuständigen Behörden liefern. Das erfolgt in Form der Grundsteuererklärung.

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1. Recherchieren

Behörden fordern seit dem 1. Januar 2022 Grundstücks-, Wohnungs- und Hausbesitzer auf, eine Grundsteuer- oder Feststellungserklärung abzugeben. Die Aufforderung erfolgt durch eine öffentliche Bekanntmachung. „Daher sollten Eigentümer genau im Auge behalten, was die Behörden kommunizieren“, rät von Klitzing. Einzelne Gemeinden haben bereits zu den geplanten Umsetzungsschritten informiert.

2. Informieren

Obwohl ein bundesweites Modell der neuen Grundsteuer entworfen wurde, nutzen einige Bundesländer eine Öffnungsklausel und haben eigene Modelle entwickelt. Darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Hamburg und das Saarland. „Es lohnt sich zu prüfen, welche Angaben in welchem Bundesland zu machen sind, denn durch die unterschiedlichen Modelle können diese variieren“, erklärt der Rechtsexperte.

3. Dokumentieren

Die Behörden verlangen u.a. folgende Informationen:

  • Art, Lage und Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • bei Immobilien: Wohnfläche, Baujahr, Immobilienart und Anzahl der Garagenstellplätze

Entscheidend für alle Angaben ist der Stand zum 1. Januar 2022. Viele der Daten sind im Grundbuchblatt, dem Kaufvertrag, dem alten Grundsteuerbescheid oder der Betriebskostenabrechnung zu finden. Gut zu wissen: Der Bodenrichtwert ist online einsehbar. Auch das örtliche Wohnungs- oder Bauamt erteilt Auskünfte. Das Katasteramt kann bei der Ermittlung der Grundstücksfläche helfen. „Früh aktiv zu werden, zahlt sich aus, denn der Zeitaufwand für die Beschaffung fehlender Dokumente ist nicht zu unterschätzen, zumal auf die Ämter eine Anfragewelle zurollen wird“, weiß von Klitzing.

4. Handeln

Die Grundsteuererklärung kann jeder ab dem 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Nach derzeitigem Stand ist die Abgabe bis zum 31. Oktober 2022 möglich. „Informationen zu den Einreichverfahren und Fristen der einzelnen Bundesländer erhalten Hauseigentümer bei den zuständigen Finanzämtern“, so der Schwäbisch Hall-Experte.

Wird die Grundsteuer teurer?

Bis zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer gelten die bestehenden Regelungen. Grundstücks- und Immobilienbesitzer beschäftigt jedoch die Frage, ob sie ab 2025 mehr zahlen müssen. Die Einschätzung des Experten: „Der Wert vieler Grundstücke ist in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen. Liegt der bisherige Wert weit unter dem neuen Wert, wird die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer voraussichtlich höher ausfallen.“

Quelle und Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall

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