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Steuererklärung 2020

Weihnachtsgeld
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Wer seine Einkommensteuererklärung jetzt abgibt, bekommt eine mögliche Rückerstattung vielleicht noch vor Weihnachten ausbezahlt. Warum sich eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung dieses Jahr besonders lohnt.

Ausgelöst durch die Coronakrise hat sich auch bei den wichtigen steuerlichen Terminen einiges geändert. So wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung in diesem Jahr verlängert und endet jetzt am 2. November 2021. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) hin.

Wer für das Jahr 2020 eine Erklärung abgeben muss, sollte also zeitnah loslegen. Spätestens am 2. November 2021 muss die Steuererklärung 2020 beim Finanzamt vorliegen. Dieser Termin könnte dieses Jahr mehr Menschen betreffen, als sonst. Beispiel Kurzarbeitergeld: Wer in 2020 Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, muss nun eine Steuererklärung einreichen. Auch wer Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten hat, muss für 2020 eine Steuererklärung abgeben. Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld und Entschädigungszahlungen sind zwar steuerfrei, fallen aber unter den so genannten Progressionsvorbehalt, d. h. sie erhöhen den Steuersatz für das übrige Einkommen.

Der Bund der Steuerzahler weist ferner darauf hin, dass sich auch die freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung lohnen kann. Wer beispielsweise im vergangenen Jahr vom Homeoffice aus gearbeitet hat, kann eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 600 Euro geltend machen. Wurde die Arbeit im häuslichen Arbeitszimmer erledigt, lassen sich möglicherweise die Kosten für das Zimmer bei der Steuerklärung absetzen. Daher lohne es sich in diesem Jahr besonders, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. „Durchschnittlich erhalten Steuerzahler bei einer Steuererstattung mehr als 1.000 Euro vom Finanzamt zurück“, macht der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg deutlich.

Auch die Frist für Steuerpflichtige, die sich steuerlich beraten lassen, hat sich verlängert. Wer also die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, braucht die Steuererklärung 2020 erst am 31. Mai 2022 abgeben.

Beim Ausfüllen der Steuererklärung leisten die BdSt-Ratgeber „Steuererklärung für Arbeitnehmer 2020“ und „Steuererklärung für Senioren 2020“ gute Dienste. Anfordern können Sie die beiden kostenlosen Broschüren über die gebührenfreie Bestellhotline 0800 0 76 77 78 des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg.

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