Derzeit wird von Politikern und der Öffentlichkeit ein Mindestlohn für Auszubildende diskutiert. Zuletzt waren 515 Euro Ausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr ab 2020 im Gespräch. Doch wie viele Auszubildenden sind davon wirklich betroffen? Unser Vergleich zeigt, dass von 362 Tarifen gerade mal 8(!) diese Grenze von 515 Euro unterschreiten; fünf im Osten und drei im Westen. Die Diskussion um den Azubi-Mindestlohn – ein Sturm im Wasserglas?
Zugegebenermaßen, es sind nicht alle Ausbildungsberufe in unserer Übersicht aufgelistet. Sie umfasst ausschließlich duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Es fehlen daher beispielsweise Berufe der Alten- oder Krankenpflege.
In den meisten Branchen wird die Höhe der Ausbildungsvergütung zwischen den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) vereinbart. Zwischen den Branchen bestehen jedoch zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. So verdient eine Fachfrau für Büromanagement, die in einem Handwerksbetrieb in den neuen Bundesländer angestellt ist, rund 300 Euro weniger als ihre Kollegin, die im öffentlichen Dienst arbeitet.
[table id=1 /]Hinweise zur Tabelle:
Dauer beschreibt die Ausbildungsdauer in Monaten.
Abkürzungen: IH = Industrie und Handel, Hw = Handwerk, Lw = Landwirtschaft, FB = Freie Berufe, ÖD = Öffentlicher Dienst, Hs = Hauswirtschaft
Berechnungsgrundlage: Tarifliche Ausbildungsvergütungen, Stand 1. Oktober 2018
Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung
Weitere Hinweise
Vergleich Ausbildungsvergütung
Die Tabelle umfasst ausschließlich duale Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO). Das heißt, die Ausbildung findet sowohl in Betrieb als auch in der Berufsschule statt. Gemäß § 17 BBiG haben die Auszubildenden hierbei gegenüber ihrem Ausbildungsbetrieb einen rechtlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Tarifliche Vereinbarungen für Branchen
In vielen Branchen wird die Höhe der Ausbildungsvergütungen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. In der Regel sind das die Gewerkschaften und die Berufsverbände. Dabei wird interessanterweise keine Unterscheidung nach dem Ausbildungsberuf vorgenommen. Innerhalb einer Branche hängt die Vergütungshöhe also nicht davon ab, in welchem Beruf ausgebildet wird. Beispiel: Im Bauhauptgewerk verdienen Auszubildende als Kanalbauer, Trockenbauer, Stahl- und Betonbauer, Maurer, Zimmerer u. a. alle gleich viel, nämlich 850 Euro im 1. Ausbildungsjahr.
Zwischen den Branchen bestehen jedoch zum Teil beträchtliche Unterschiede in der Höhe der tariflichen Ausbildungsvergütungen. So ist es, wie anfangs erwähnt, ein großer Unterschied, ob man seine Ausbildung als Fachfrau für Büromanagement im Handwerk oder im öffentlichen Dienst absolviert. Zudem gibt es innerhalb der meisten Branchen regionale Vergütungsunterschiede, insbesondere zwischen den alten und neuen Bundesländern (Der besseren Darstellung wegen haben wir diese in der Tabelle als „West“ und „Ost“ bezeichnet). Die Ausbildungsvergütung in ein und demselben Beruf kann daher sehr stark variieren.
Die tariflichen Vergütungssätze sind für tarifgebundene Betriebe verbindlich. Niedrigere Zahlungen sind unzulässig. Übertarifliche Zuschläge dagegen möglich. Eine Tarifbindung liegt vor, wenn der Betrieb dem Arbeitgeberverband angehört, der den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe orientieren sich häufig an den in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Sätzen. Sie dürfen diese nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten.
Bei den tariflichen Ausbildungsvergütungen handelt es sich um Bruttobeträge. Ab einer gewissen Höhe sind vom Auszubildenden Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Gegebenenfalls erfolgt auch ein Lohnsteuerabzug.
Vergütungsdurchschnitte für einzelne Ausbildungsberufe
Aufgrund der oben erwähnten Unterschiede gibt es für den einzelnen Beruf in der Regel keine einheitliche Ausbildungsvergütung. Für die Tabelle hat das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) aus rund 450 bedeutenden Tarifbereichen Deutschlands Vergütungsdurchschnitte pro Beruf ermittelt. Im Einzelfall kann die tatsächlich gezahlte Ausbildungsvergütung erheblich vom tariflichen Durchschnittswert des betreffenden Berufs abweichen.
Die aufgeführten Ausbildungsberufe beschränken sich auf Berufe mit mindestens 500 Auszubildenden im Jahr.
Einige stark besetzte Berufe, in denen keine tariflichen Vereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen geschlossen werden, sind nicht enthalten, beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r, u. a.
Ebenso fehlen Berufe, in denen die Ausbildung nicht nach BBiG/HwO erfolgt, beispielsweise Berufe in der Kranken- und Altenpflege.
Generell sind nur diejenigen Wirtschaftsbereiche berücksichtigt, in denen es tarifliche Regelungen gibt. Insbesondere in der IT-Branche fehlen tarifvertragliche Festlegungen.
Außerbetriebliche Ausbildung und Ausbildung außerhalb von BBiG/HwO
In der außerbetrieblichen Ausbildung von BBiG- beziehungsweise HwO-Berufen gelten die tariflichen Ausbildungsvergütungen nicht. Die dort gezahlten Ausbildungsvergütungen werden staatlich festgesetzt. Sie liegen in der Regel erheblich niedriger als die tariflichen Sätze. Die Vergütungen in der außerbetrieblichen Ausbildung sind in der Tabelle nicht berücksichtigt.
Quelle: www.bibb.de