Seit dem 1. März 2023 können Anträge für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden.Worauf ist zu achten?
Wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, kann einen Antrag stellen. Auch wer zum ersten Mal ein solches, neu errichtetes Gebäude erwirbt, gehört zum förderfähigen Personenkreis.
KFN-Förderprogramm
Die neue Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisherige Förderungungen bietet das neue KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse, sondern Zinsverbilligungen. Das sei aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so das Bundesministerium für Bauen und Wohnen in einer entsprechenden Pressemitteilung.
Zinskonditionen
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, welche die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung stellt. Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren können diese Kredite über ihre Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, u.a.) beantragen.
- 0,90 % p.a. effektiver Endkundenzins bei Kreditlaufzeit: 35 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre
- 0,01 % p.a. effektiver Endkundenzins bei Kreditlaufzeit: 10 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre
Die tagesaktuellen Zinskonditionen können Interessierte unter www.kfw.de/konditionen einsehen.
Zwei Förderstufen
Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude
- Effizienzhaus 40
- Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)
- Keine fossilen oder biogenen Energieträger
Wer diese Anforderungen erfüllt, kann von der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit i. H. von 100.000 Euro erhalten.
Stufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG
- Effizienzhaus 40
- Nachhaltigkeitszertifikat „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder
- „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM)
Wer diese Anforderungen erfüllt, kann einen Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro erhalten.
Nichtwohngebäude
Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Mio. Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).
Weitere Informationen:
Klimafreundlicher Neubau News-Paper
KfW: Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Quelle: BMWSB
1 Kommentar
[…] zeitlich zu verteilen. Die steuerliche Abschreibung bleibt ebenfalls als Alternative erhalten. Die Förderung für andere energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Dämmung oder Fenstertausch, bleibt […]