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Förderung „Klimafreundlicher Neubau“ gestartet

Seit dem 1. März 2023 können Anträge für das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestellt werden.Worauf ist zu achten?

Wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut, kann einen Antrag stellen. Auch wer zum ersten Mal ein solches, neu errichtetes Gebäude erwirbt, gehört zum förderfähigen Personenkreis.

KFN-Förderprogramm

Die neue Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisherige Förderungungen bietet das neue KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse, sondern Zinsverbilligungen. Das sei aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so das Bundesministerium für Bauen und Wohnen in einer entsprechenden Pressemitteilung.

Zinskonditionen

Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite, welche die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung stellt. Privatpersonen, Genossenschaften, Unternehmen und Investoren können diese Kredite über ihre Finanzierungspartner (Banken, Sparkassen, u.a.) beantragen.

  • 0,90 % p.a. effektiver Endkundenzins bei Kreditlaufzeit: 35 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre
  • 0,01 % p.a. effektiver Endkundenzins bei Kreditlaufzeit: 10 Jahre, Zinsbindung: 10 Jahre

Die tagesaktuellen Zinskonditionen können Interessierte unter www.kfw.de/konditionen einsehen.

Zwei Förderstufen

Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude

  • Effizienzhaus 40
  • Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS)
  • Keine fossilen oder biogenen Energieträger

Wer diese Anforderungen erfüllt, kann von der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit i. H. von 100.000 Euro erhalten.

Stufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG

Wer diese Anforderungen erfüllt, kann einen Kredit in Höhe bis zu 150.000 Euro erhalten.

Nichtwohngebäude

Bauherren von Nichtwohngebäuden können max. 10 Mio. Euro zinsverbilligte Kredite erhalten (bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettofläche). Bei Vorliegen des QNG-Standards steigt der zinsverbilligte Kredit sogar auf max. 15 Mio. Euro (bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche).

Weitere Informationen:

Klimafreundlicher Neubau FAQ

Klimafreundlicher Neubau News-Paper

KfW: Klimafreundlicher Neubau (KFN)

KfW Kredit 297/298

 

Quelle: BMWSB

Bild von moerschy auf Pixabay

1 Kommentar

Aufholjagd beim Erneuerbaren Heizen: Bundesregierung beschließt Förderkonzept - 22. Februar 2024 - 18:09

[…] zeitlich zu verteilen. Die steuerliche Abschreibung bleibt ebenfalls als Alternative erhalten. Die Förderung für andere energetische Sanierungsmaßnahmen, wie Dämmung oder Fenstertausch, bleibt […]

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