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Klara Geywitz: Degressive AfA für Wohnungsbau kommt

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Das Bundeskabinett wird morgen das Wachstumschancengesetz beschließen. Teil des Gesetzes ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude. Dies teilte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauen heute in einer Pressemitteilung mit.

Die degressive AfA für den Wohnungsbau als Teil des Wachstumschancengesetzes hat das Potential, die Bau- und Immobilienbranche deutlich zu stärken. Sechs Prozent, die nächsten sechs Jahre: Wer mit dem Bau innerhalb der nächsten sechs Jahre beginnt, soll die neue AfA nutzen können. Das ermöglicht es der Branche, Investitionskosten schneller abzuschreiben. Damit werden wiederum schneller Investitionen in neuen Wohnraum möglich. Unsere Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard 55 gebaut werden und die attraktive Abschreibung gilt für alle Bauprojekte mit Baubeginn ab dem 1. Oktober 2023.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Erhöhte AfA für Wohnungsbau

AfA

Die Abschreibung von Vermögensgegenständen, insbesondere von Immobilien, ist ein zentrales Thema in der Finanz- und Steuerwelt. Der Begriff „AfA“ steht für „Absetzung für Abnutzung“. Dabei handelt es sich um eine Methode, mit der die Wertminderung von Anlagegütern steuerlich geltend gemacht werden kann. Die Wertminderung erfolgt über die Nutzungsdauer eines Anlagegutes. Im Wohnungsbau oder bei Immobilieninvestitionen bezieht sich die Abschreibung insbesondere auf Gebäude und nicht auf Grund und Boden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass über die ersten sechs Jahre degressiv 6% der Investitionskosten abgesetzt werden können. Der Restbetrag von 689.870€ wird dann über die verbleibenden rund 27 Jahre linear mit jährlich ca. 25.551€ abgeschrieben. Grafik: werkzeugforum.de

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass über die ersten sechs Jahre degressiv 6% der Investitionskosten abgesetzt werden können. Der Restbetrag von 689.870€ wird dann über die verbleibenden rund 27 Jahre linear mit jährlich ca. 25.551€ abgeschrieben. Grafik: werkzeugforum.de

Abschreibungsverfahren

Es gibt zwei gängige Abschreibungsmethoden: die lineare und die degressive Abschreibung.

Lineare Abschreibung

Bei dieser Methode wird jedes Jahr ein gleich bleibender Betrag über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei einem Gebäude mit Baukosten von 1.000.000 Euro beträgt die AfA 3% der Herstellungskosten, also 30.000 Euro jährlich. Das ergibt eine angenommene Nutzungsdauer von 33 Jahren. Nach 6 Jahren hätte man bei linearer Abschreibung 180.000 Euro abgeschrieben.

Degressive AfA für Wohnungsbau*)

Das von der Bundesministerin vorgeschlagene Modell für den Wohnbau sieht vor, sechs Jahre lang jeweils sechs Prozent degressiv abzuschreiben. Degressiv bedeutet, dass im ersten Jahr 6% von der Gesamtsumme und ab dem zweiten Jahr jährlich vom Restbuchwert abgeschrieben werden können:

  • 1. Jahr: 6% von 1.000.000 € = 60.000 €
  • 2. Jahr: 6% von 940.000 € = 56.400 €
  • 3. Jahr: 6% von 883.600 € = 53.016 €
  • 4. Jahr: 6% von 830.584 € = 49.835 €
  • 5. Jahr: 6% von 780.749 € = 46.845 €
  • 6. Jahr: 6% von 733.904 € = 44.034 €

Ab dem 7. Jahr findet ein Wechsel zur linearen Abschreibung statt, was bedeutet, dass der Restbuchwert in Höhe von 689.870 € über die verbleibenden 27 Jahre zu gleichen Teilen, nämlich jährlich ca. 25.551 €, abgeschrieben werden darf.

Im Vergleich zur rein linearen AfA beträgt die Abschreibung in den ersten sechs Jahren, bei gleichen Baukosten von 1.000.000 Euro, daher 310.130 € (statt 180.000 €). Das bedeutet, dass ein Investor mit dem Geywitz-Modell in den ersten sechs Jahren 130.130 € mehr abschreiben kann.

Investition in den Wohnungsbau soll attraktiver werden

Die Bundesministerin betont, dass die erhöhte Abschreibung eine Anreizmaßnahme zur Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland sei. Durch die Möglichkeit, in den ersten Jahren einer Investition höhere Beträge abzuschreiben, können Investoren steuerlich stärker entlastet werden. Dies kann Investitionen in den Wohnungsbau attraktiver machen, insbesondere in Zeiten akuten Wohnraummangels.

Die von Geywitz genannte Regelung zielt darauf ab, bestimmte Standards (z.B. den Effizienzstandard 55) zu fördern und eine schnelle Anwendung für Bauvorhaben ab dem 1. Oktober 2023 zu ermöglichen. In Kombination mit weiteren Fördermaßnahmen möchte sie den Wohnungsbau in Deutschland weiter vorantreiben.

Quelle: BMWSB

*) In der ursprünglichen Version dieses Beitrags sind wir davon ausgegangen, dass die vorgeschlagene 6-prozentige AfA in den ersten sechs Jahren linear erfolgen soll. Nachdem das Bundesministerium das Vorhaben konkretisiert und bestätigt hat, dass es sich um eine degressive AfA handelt, haben wir den Text entsprechend aktualisiert und die Grafik angepasst. Auch das Zitat der Bundesministerin haben wir entsprechend aktualisiert.

1 Kommentar

14-Punkte-Plan: Bundesregierung fördert Wohnungsbau - 22. Februar 2024 - 18:07

[…] werden soll eine degressive AfA in Höhe von jährlich 6 Prozent für neu errichtete Wohngebäude. Eine Baukostenobergrenze gibt es […]

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