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Berufe mit Meisterpflicht

Meisterpflicht
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Der Bundestag hat am 12. Dezember 2019 die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder eingeführt, nachdem diese 2004 abgeschafft worden war. Meisterpflicht besteht nun für 53 Berufe. Warum?

Meisterpflicht bedeutet, dass man sich in einem Beruf nur selbstständig machen darf, wenn man ausgebildeter Handwerksmeister ist. Dies ist in Deutschland laut Handwerksordnung für 53 Berufe der Fall.

Warum Meisterpflicht

Die Meisterpflicht soll wichtige, gemeinschaftliche Interessen schützen. Sie gilt daher beispielsweise für jene Berufe, von denen eine bestimmte Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, falls Arbeiten nicht fachgerecht ausgeführt würden: Elektrotechniker, Gerüstbauer, Zweiradmechaniker aber auch Berufsgruppen, die naturgemäß mit Gefahrstoffen (sprich: Chemikalien) umgehen, wie Maler und Lackierer.

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Pro und Contra

Das Für und Wider die Meisterpflicht spaltet die Gesellschaft. Während die einen für die Liberalisierung des Marktes plädieren, sehen andere im Wegfall der Meisterpflicht eine der Hauptursachen für den Fachkräftemangel. Die Argumente für oder wider den Meisterzwang sind geprägt von Hoffnungen und Befürchtungen, wie man in der folgenden Aufstellung unschwer erkennt.

Argumente für die Meisterpflicht
  • Qualität der Arbeit steigt
  • Bessere Qualität der Ausbildung, dadurch
  • Steigende Ausbildungszahlen
  • Wettbewerbsfähigkeit von Handwerksbetrieben wird gestärkt, dadurch
  • Weniger Insolvenzen im Handwerk, dadurch
  • Besserer Verbraucherschutz (=Gewährleistungsrecht)
  • Integration ausländischer Fachkräfte
  • Innovationen
  • Know-how-Transfer an nachfolgende Generationen
  • Stärkung des Mittelstands
Argumente gegen die Meisterpflicht
  • Eingriffe in die Berufsfreiheit vermeiden
  • Fachkompetenz lässt sich auch mit anderen Mitteln sichern
  • Rückgang von Betriebsgründungen, weniger Betriebe = weniger Fachkräfte
  • Meisterbrief schützt nicht vor Pfusch
  • Handwerksleistung wird teurer
  • Zunahme der Schwarzarbeit
Berufe mit Meisterpflicht

Ab Januar 2020 gilt die Meisterpflicht in folgenden Berufen:

  • Augenoptiker
  • Bäcker
  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Boots- und Schiffbauer
  • Böttcher
  • Brunnenbauer
  • Büchsenmacher
  • Chirurgiemechaniker
  • Dachdecker
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Elektromaschinenbauer
  • Elektrotechniker
  • Estrichleger
  • Feinwerkmechaniker
  • Fleischer
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Friseure
  • Gerüstbauer
  • Glasbläser und Glasapparatebauer
  • Glaser
  • Glasveredler
  • Hörakustiker
  • Informationstechniker
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Kälteanlagenbauer
  • Karosserie- und Fahrzeugbauer
  • Klempner
  • Konditor
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Maler und Lackierer
  • Maurer und Betonbauer
  • Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
  • Metallbauer
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller
  • Schornsteinfeger
  • Seiler
  • Steinmetz und Steinbildhauer
  • Straßenbauer
  • Stuckateure
  • Tischler
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Zahntechniker
  • Zimmerer
  • Zweiradmechaniker

Für die rot markierten Berufe hat der Bundestag am 12.12.2019 die Wiedereinführung der Meisterpflicht ab 2020 beschlossen.

Weitere Informationen:

Berufsausbildung in Handwerksberufen

Ausbildungsvergütung im Vergleich

Meisterschulen im Handwerk

Gehaltsvergleich im Handwerk

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

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